AXA IMMOSELECT wird abgewickelt

Zahlreiche Schadenersatzklagen für Fondsanleger eingereicht Aus und vorbei – mit dem AXA Immoselect wird jetzt ein weiterer offener Immobilienfonds liquidiert. Die Investmentgesellschaft AXA Investment Managers zog einen Monat vor dem Ende der für die Restrukturierung des Fonds vorhandenen Frist die Reißleine: Der AXA Immoselect wird aufgelöst, da es nicht gelungen ist, die für die Wiedereröffnung erforderliche Liquidität zu schaffen, verkündete das Fondsmanagement. Der im Jahr 2002 aufgelegte Fonds soll nun bis zum Oktober 2014 aufgelöst werden. Ob innerhalb dieser Zeit die 66 Fondsimmobilien tatsächlich zu marktgerechten Preisen verkauft werden können, bezweifeln Marktbeobachter. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich auf weitere Verluste einstellen müssen. Anleger des AXA Immoselect, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem Anlageberater bzw. der sie beratenden Bank zurückzubekommen. Wir haben inzwischen für zahlreiche Anleger des AXA IMMOSELECT Schadenersatzklagen eingereicht Unseren Mandanten wurde die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds AXA IMMOSELECT von ihrer Bank als sichere Sachwertanlage angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren. Von Provisionen, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhält, war regelmäßig nicht die Rede. All dies sind Beratungsfehler, die Schadenersatzansprüche der Anleger des AXA Immo Select nach sich ziehen, die wir derzeit außergerichtlich und gerichtlich gegen die Berater geltend machen. Unser erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten wenn möglich eine schnelle und kostengünstige Lösung auf dem Vergleichsweg herbeizuführen. Erst wenn dies sich nicht als möglich erweist, müssen wir die Gerichte zur Hilfe nehmen und zur Klageerhebung raten. Verjährung droht Bei vielen Anlegern, die in den AXA Immoselect investiert haben, ist Eile geboten, denn Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung durch Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds verjähren regelmäßig innerhalb von 3 Jahren nach Abschluß des Anlagegeschäfts. Da diese Verjährung taggenau und nicht erst zum Jahresende eintritt, ist in vielen Fällen schnelles Handeln erforderlich. Diese kurze Verjährung gilt nicht für Anleger, die von ihrer Bank bei der Beratung über den AXA Immoselect nicht über die der Bank zufließenden Provisionen, die so genannten Rückvergütungen oder Kickbacks informiert wurden. Hier beginnt eine dreijährige Verjährung erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Anleger Kenntnis davon erhalten, dass die Bank derartige Zahlungen erhalten hat. Anleger, denen die Investition in den AXA Immoselect von nicht bankgebundenen Beratern empfohlen wurde, wissen vielfach erst seit 2 Jahren, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen können, dass sie also nicht an ihr Geld kommen. Sie …

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Themen: Rede , Immobilienfonds , Vermittlung , Axa

Erschienen 21. Oktober 2011 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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