Avanio / FunSurf24: Die Hälfte der "Grundgebühren" gibt es zurück

Vor gar nicht allzu langer Zeit musste man den Internetzugang noch nach Zeittarifen bezahlen und wählte sich bei jeder Nutzung per Telefonleitung ein. Eine Minute kosteten dann zunächst ein paar Pfennige, später ein paar Cent - oder auch nur Bruchteile von Cents. Da sich diese Tarife täglich ändern konnten, dachte sich das Internetportal web.de den so genannte "SmartSurfer" aus: Dieses Programm suchte vor dem Surfen den jeweils günstigsten Tarif aus und wählte dann die Zugangsnummer. So sollte der geneigte Internetsurfer Geld sparen können. Die Firma Avanio bot im Jahre 2005 den damals günstigsten Tarif an - im Tarif vanio.flexi konnte man für nur 0,43 Cent pro Minute surfen. Wenig später jedoch tauchte auf den Telefonrechnungen der Nutzer dann ein seltsamer Posten auf: Grundgebühren in Höhe von 4,50 Euro - Monat für Monat. Viele Nutzer haben das gar nicht bemerkt. Gerade wenn man sich häufig mit unterschiedlichen Anbietern einwählte, fiel der relativ geringe Betrag zunächst gar nicht auf. Erst nach und nach, und insbesondere als die Medien über diesen Fall berichteten, meldeten sich immer mehr Nutzer bei den Verbraucherzentralen und Anwälten. Teilweise hatten sie über Jahre hinweg monatlich die "Grundgebühr" gezahlt - ohne den Dienst überhaupt noch zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat daher den Anbieter, der jetzt FunSurf24 GmbH heißt, vor dem Landgericht Dresden verklagt. Zu einem Urteil in der Sache kam es leider nicht. Das lag unter anderem daran, wie test.de berichtet, dass sich im Laufe des Prozesses herausstellte, dass in zweien der verhandelten Präzendenzfälle eine berufliche Nutzung des Internet vorlag. Die Verbraucherzentralen darf aber nur private Interessen vertreten. Daher einigte man sich auf einen Vergleich: Dieser Vergleich beinhaltet insbesondere, die teilweise Rückerstattung der bereits gezahlten Grundgebühren. Für die Rückerstattung müssen die Verbraucher folgende Belege vorlegen: Nachweis, dass die Einwahl im Juni 2005 bei "vanio.flexi" unter der Nummer 019351515 über den "Smartsurfer" erfolgt ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Kostenübersicht" des "Smartsurfers", in der alle Einwahldaten aufgelistet sind. Telefonrechnungen, auf denen die Grundgebühr für den "avanio Internetzugang" berechnet wurde Nachweis, dass die Tele…

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Themen: Verbraucherzentrale Berlin , Widerruf , Internetportal , Landgericht Dresden , Unlauterer Wettbewerb , Internetsicherheit

Erschienen 10. Februar 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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