Autsch: Datenschutzverstoß bei Philips-Newsletter?

Das könnte peinlich werden: Heute erhalte ich einen Newsletter von Philips. Am Ende des Newsletters, bei dem ich mich nicht erinnere ihn bewusst bestellt zu haben, lese ich dann diesen freundlichen Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter gefallen hat! Sie haben den Newsletter empfangen, da Sie sich bei Philips angemeldet haben. Dabei haben Sie darum gebeten, weitere Informationen über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse …. zu empfangen.

Ja, habe ich das? Ich hatte nur einmal in der jüngeren Vergangenheit Kontakt zu Philips – als ich über ein Webformular den Austausch meiner Senseo beantragt habe. Wurde mir da etwa ein Newsletter untergeschoben? Ich frage einfach mal bei Philips nach, kann ja nicht schwer sein, denn §13 II TMG hält fest, …

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Themen: Tmg , Autsch , Kommentar , Philips

Erschienen 20. November 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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