Autoversicherung: Zum Jahreswechsel Fristen beachten - Schäden melden

Autofahrer, die im Jahr 2005 in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen zum Jahreswechsel bestimmte Fristen beachten. Dies gilt auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Aufwendungen zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlen wollen. Darauf weisen die deutschen Versicherer in Berlin hin. Obwohl die Autoversicherer seit Mitte 1994 ihre Bedingungen frei gestalten können, gelten für die meisten Autofahrer beim Schadenfreiheitsrabatt die bisherigen Regelungen. Diese sind: Schäden bis zum 31. Dezember melden Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinschäden bis etwa 500 EURO. Wer im Laufe des Jahres einen oder mehrere solcher Bagatellunfälle verursachte und die Reparaturkosten für das Fahrzeug der Unfallgegner (Haftpflicht) oder für sein eigenes Fahrzeug (Kasko) auslegte, kann einen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31. Dezember 2005 geltend machen. Dezemberschäden müssen bis 31. Januar 2006 gemeldet werden. Zu beachten ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend . Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein teurer Schaden. Autofahrer die 2005 zwei oder mehr Schäden verursachten, sollten sich deshalb von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden zu melden und den billigeren selbst zu bezahlen oder alle Schäden selbst zu bezahlen. Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer…

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Themen: Berlin

Erschienen 9. Dezember 2005 auf http://info.folkertjanke.de.

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