Automatische Beendigung des Arbeitsvertrages bei Renteneintritt nicht diskriminierend!

Nach einer Entscheidung des EUGH vom 12.10.2010 ist die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt in das Rentenalter nicht notwendigerweise diskriminierend. Eine Reinigungskraft war beruflich 39 Jahre lang mit Tätigkeiten der Gebäudereinigung befasst. Ihr Arbeitsverhältnis endet im Einklang mit dem geltenden Tarifvertrag für das Gebäudereinigungsgewerbe mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie Anspruch auf eine Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet. Solche Regelungen finden sich in vielzähligen Tarif- und Arbeitsverträgen. Mit Erreichen des Rentenalters wurde ihr vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihr Arbeitsverhältnis damit ende. Hiergegen erhob Frau Rosenbladt Klage vor dem Arbeitsgericht Hamburg, das den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht hat. Sie fühlt sich unzulässigerweise diskriminiert wegen ihres Alters. Der EUGH stellt zunächst klar, dass eine Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Beschäftigte das Rentenalter erreicht, eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung darstellt. Jedoch kann diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt angesehen werden. Hinsichtlich des mit der Regelung verfolgten Ziels geht es um einen Ausgleich zwischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und/oder haushaltsbezogenen Erwägungen. Nach dem EUGH ist eine Klausel zur automatischen Beendigung des Arbeisverhältnisses mit Renteneintritt gee…

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Themen: Eugh , Rente , Tarifvertrag , Altersdiskriminierung , Alter , Hamburg , Altersversorgung , Diskriminierung , Altersgrenze , Renteneintritt , Automatische Beendigung , Automatische Beendigung Renteneintritt

Erschienen 12. Oktober 2010 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.

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