Autofahrer und Schadensersatz auf Gutachterbasis - Künftig keinen fiktive Erstattung mehr für Ihren beschädigten Pkw

Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof (BGH) berichtete gestern über die Entscheidungen des VI. Zivilsenats beim BGH. Der Senat hatte in zwei gleich gelagerten Revisionen die Klagen von geschädigten Autofahrern abgewiesen. «Im Verfahren VI ZR 70/04 hat das Berufungsgericht Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zugebilligt. Im Verfahren VI ZR 172/04 hat das Berufungsgericht hingegen lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands (=...



Quelle: DPMS INFO (16. Februar 2005)

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Erschienen 16. Februar 2005 bei http://oby.de.

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