Keine besondere Vorsicht bei nachtschlafener Zeit
schreibmaschine | 11. Februar 2011 — Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein Taxifahrer aus Würzburg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freig…
Nicht langsam genug war ein Würzburger unterwegs, als ihm Ende Oktober 2005 ein 13-jähriger Schüler vor das Auto lief. Der Junge wurde vom PKW des 38-Jährigen überrollt und verstarb anschließend im Krankenhaus. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der Koch jetzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von 15 Euro (1.350 Euro) verurteilt.
„Diese Situation ist der Albtraum eines jeden Autofahrers“, sagte Staatsanwalt Dr. Frank Och am Ende eines vierstündigen Prozesses vor dem Würzburger Amtsgericht. Mit höchstens 45 Stundenkilometern war der Angeklagte am 26. Oktober 2005 um kurz nach 14 Uhr in Würzburg-Lengfeld unterwegs. Als er gerade eine Bushaltestelle passiert hatte, rannte plötzlich von links der 13-Jährige auf die Straße und versuchte, noch vor dem Auto auf die andere Seite zu kommen.
Das tragische Geschehen nahm seinen Lauf: Der Schüler stolperte und stürzte vor den PKW. Der Angeklagte konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und überrollte den 13-Jährigen. Das Kind verstarb einige Stunden später an den Folgen seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Die kleine Gruppe von Kindern auf der linken Straßenseite hatte der Angeklagte, selbst dreifacher Vater, nach eigenen Angaben nicht bemerkt. Seine Frau hat als Beifahrerin besser aufgepasst: „Es ging alles sehr schnell. Ich hatte die Kinder gerade gesehen, als der Junge auch schon auf der Straße war.“ Der 13-Jährige hatte eine Freundin auf der anderen Straßenseite gesehen und war offenbar einfach losgelaufen, ohne auf den Verkehr zu achten. „Der Junge ist quasi vorne in das Auto reingerannt“, sagte ein Straßenreiniger, der den Unfall beobachtet hat.
Neun Meter nach der Kollision kam das Fahrzeug des Angeklagten zum Stehen. „Man kann davon ausgehen, dass er rechtzeitig reagiert hat“, erläuterte ein Sachverständiger für Verkehrsunfälle. Zu vermeiden wäre der tragische Unfall nur gewesen, wenn der 38-Jährige maximal 30 Stundenkilometer gefahren wäre.
Und genau das hätte er nach Ansicht der Rechtsprechung auch tun müssen: Etwa 150 Meter vor der Unfallstelle steht das Verkehrszeichen „Kinder“, das eine be…
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