Autofahrer aufgepasst: Neuer Bußgeldkatalog tritt am 01. Mai in Kraft

Am 1. Mai ist es soweit. Drängeln und notorisches Linksfahren werden ab diesem Stichtag härter bestraft als bisher. Der neue Bußgeldkatalog sieht nicht nur vor, automobiles Fehlverhalten mit höheren Bußgeldern zu ahnden, er ermöglicht es zudem, Fahrverbote bereits bei wesentlich geringeren Verkehrsverstößen als bisher zu verhängen. An dieser Stelle ein Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog: Bei 100 km/h Geschwindigkeit und einem Abstand von weniger als 25 m: 40 Euro. Bei weniger als 15 m Abstand: 100 Euro. Bei weniger als 10 m Abstand: 150 Euro. Bei weniger als 5 m Abstand: 200 Euro Bei 150 km/h Geschwindigkeit und einem Abstand von weniger als 37,5 m: 60 Euro und zwei Strafpunkte beim Flensburger Kraftfahrtbundesamt. Bei weniger als 22,5 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei weniger als 15 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Bei weniger als 7,5 m Abstand: 250 Euro, 4 Punkte und drei Monate Fahrverbot. Bundesverkehrsminister Tiefensee verspricht sich Pressemeldungen zufolge von der neuen Regelung eine deutliche Verringerung der Unfallzahlen auf Autobahnen. Ob das eintrifft, wird abzuwarten bleiben. Zumindest dürfte mehr Geld in die öffentlichen Kassen fließen. Und vielleicht gibt´s auch mehr Arbeit für Verkehrsrechtsanwälte. Denn wer verzichtet schon gerne auf seinen Führerschein? Und Verkehrsrechtsanwälte - dazu gehöre auch ich - sind unter anderem auch darauf spezialisiert, die polizeilichen Geschwindigkeits- und Abstandsmessmethoden einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und immer wieder mal mit Erfolg anzugreifen. Der Versuch lohnt jedenfalls dann, wenn der Betroffene ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe hat. Und wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat, geht jedenfalls insoweit kein zusätzliches wirtschaftliches Risiko ein. Autor: RA Oliver Maier Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Erschienen 18. April 2006 auf http://www.strafblog.de.

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