Auto-Diebstahl

Es ist durchaus legitim, wenn eine Versicherung zunächst penibel prüft, wie der gemeldete Schaden genau entstanden ist. Behauptet sie, dass ein Diebstahl in Wirklichkeit keiner war, muss sie dies dem Versicherungsnehmer jedoch nachweisen.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ihrer Versicherung gemeldet, dass ihr Auto in Polen bei einem Wohnungseinbruch gestohlen worden war. Die Versicherung glaubte ihr nicht. Auch als die polnische Polizei einen Mann festnahm, der den Diebstahl gestand, weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu ersetzen. Denn - so die Versicherung - sei schließlich nicht bewiesen, dass der Dieb nicht im Auftrag der Frau gehandelt habe.

Dies ging dem OLG Koblenz zu weit: erstens hätte die Frau als Versicherungsnehmerin ohnehin nichts beweisen, sondern lediglich das «äußere Bild» eines Die…

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Erschienen 29. Oktober 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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