Auswirkungen des BGH WLAN Urteils: Cafe-Kette in NRW schaltet nach Abmahnungen Internet ab

Nach dem Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern, zeigen sich nun auch die Auswirkungen in der Praxis.

Wie die CRN (Computer Reseller News) in einem Artikel berichtet, hat eine Cafe-Kette in NRW das Internet in ihren Cafes abgeschaltet. Bei der Cafe-Kette gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses. Dort wurde anscheinend nicht nur brav Kaffee getrunken und Kuchen gegessen, sondern auch unerlaubte Daten heruntergeladen.

Hier noch einmal die Leitsätze des BGH Urteils vom 12. 5. 2010 (I ZR 121/08):

1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Re…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Wlan , Kette , Bgh I ZR 121/08 , Bgh Urheberrecht , Bgh Urteil Vom 12. 5. 2010 I ZR 121/08 , Bgh Wlan Urteil
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 4. Oktober 2010 auf http://www.juraexamen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Hamburg: Besitzer eines Internetcafé haftet für Rechtsverletzungen durch illegale Downloads seiner Kunden

Juraexamen.info | 30. Dezember 2010 — Nachdem der Bundesgerichtshof in dem WLAN Urteil (I ZR 121/08, “Sommer unseres Lebens”) im Kern das bisherige Abmahnungsmodel…

Café-Betreiberkette stellt WLAN ein – Die Auswirkungen der vom BGH hervorgerufenen Unsicherheit

Offene Netze und Recht | 5. Oktober 2010 — Gulli.com berichtet, dass die Café-Kette Woyton in Düsseldorf ihr kostenloses WLAN für Kunden schließt. Als Grunde werde angeführt…

BGH, I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens : Störerhaftung des WLAN-Anschlussinhabers

ipweblog.de | 8. Juni 2010 — BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens Amtliche Leitsätze: Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, …

BGH: Sommer unseres Lebens - Zur Störerhaftung des privaten Betreibers eines WLAN-Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen Dritter…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. Juni 2010 — 1. Wird ein (urheberrechtlich) geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zu einem besti…

LG Hamburg: Internet-Cafe haftet bei illegalen Filesharing-Aktivitäten seiner Kunden / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. Januar 2011 — LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10 § 97 Abs. 2 UrhG Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet…

LG Hamburg: Internet-Cafe haftet bei illegalen Filesharing-Aktivitäten seiner Kunden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. Dezember 2010 — LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10 § 97 Abs. 2 UrhG Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber

BGH: “Sommer unseres Lebens” – Mindestsicherheitsanforderungen an Passwörter bei privater WLAN-Nutzung

BeRechTnend | 15. August 2010 — Bereits mit Urteil vom 12.05.2010 – I ZR 121/08 hat der BGH entschieden, dass 1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, …

Filesharer haben den Kaffee – nicht – mehr auf

Blog zum Medienrecht | 2. Oktober 2010 — Der Kollege Ferner kommentiert einen Bericht über die Düsseldorfer Café-Kette Woyton, die sich aus Haftungsgründen nicht m…

Filesharing: Die Café-Kette Woyton schaltet WLAN-Zugänge wegen Missbrauchsgefahr in Düsseldorf ab

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. Oktober 2010 — Eine Düsseldorfer Filiale der Café-Kette Woyton hatte sich offensichtlich eine Filesharing-Abmahnung eingehandelt, wie RP-onlin…

“Störer” oder kein “Störer”

Handakte WebLAWg | 15. Juli 2008 — Das OLG Frankfurt am Main sieht Betreiber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte u…

Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab - Computer Reseller News

Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.