Ausweitung der BKA-Befugnisse kann in Kraft treten

Berlin (Reuters) - Das Bundeskriminalamt (BKA) darf zur Terrorismusbekämpfung künftig private Computer ausspähen.

Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete über Weihnachten das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse, das auch sogenannte Online-Durchsuchungen zulässt. Es habe "keine durchgreifenden Bedenken" gegen das Gesetz gegeben, sagte Köhlers Sprecher Martin Kothe am Montag. Die Neuregelungen können damit zum Jahresanfang 2009 in Kraft treten. Über kurz oder lang dürfte sich aber das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen. Die Grünen haben bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt.

Umstritten ist vor allem die Online-Durchsuchung. Zwar muss nun in jedem Fall ein Richter vor der Durchsuchung über die Zulässigkeit entscheiden und später auch darüber, welche Daten zum unmittelbaren privaten Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen. Dennoch sehen Kritiker darin eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Zur Gefahrenabwehr erlaubt das Gesetz künftig auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung sowie das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen. Dies gilt auch für Gespräche etwa mit Ärzten oder Journalisten, die einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Bedenken, dass ihre Arbeit durch das Gesetz erschwert werde, hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht denen der Strafprozessordnung entsprächen.



Quelle: Reuters (29. Dezember 2008)

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Themen: Berlin , Sprecher , Weihnachten

Erschienen 29. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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