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AUSWEICHMANÖVER

am 10.06.2005 von http://www.lawblog.de

Schnell folgenden Satz diktiert:
“Mit dem Vorschlag ist kein sachliches oder rechtliches Anerkenntnis verbunden.”
Länger gegrübelt, ob man ein Recht überhaupt anerkennen kann. Entweder hat man Recht. Oder nicht. Das ist doch eine objektive Angelegenheit. Ein “falsches” Anerkenntnis würde also bedeuten, dass man Unrecht …

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