Auswärtiges Amt: Geiseln sollen Befreiung zahlen

Das Auswärtige Amt (AA) besteht im Falle einer in Kolumbien entführten Deutschen auf Kostenersatz nach dem glücklichen Ausgang der Geiselnahme. Wie der Focus berichtet, legte die Behörde gegen ein ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. April beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung ein.

Nach 74 Tagen Geiselhaft wurde die Deutsche zusammen mit einem Spanier im Hubschrauber zunächst nach Valledupar am Rand des Dschungels und von dort weiter in die kolumbianische Hauptstadt Bogotá gebracht. Von dort konnte sie mit ihrem regulären Flugticket zurück nach Deutschland fliegen. Das Auswärtige Amt forderte für den Hubschraubereinsatz 12.640 Euro, die Ex-Geisel hatte dagegen geklagt.

Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg berufen…

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Themen: Berlin Brandenburg , Auswärtiges Amt , Hubschrauber
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 13. Juni 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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