Festakt verhindert Urteil im Vergewaltigungsprozess
strafblog | 22. September 2006 — Eigentlich sollte ein auf zwei Tage terminiertes Vergewaltigungsverfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach heute zu Ende gehen.…
Gestern Abend habe ich gegen 23.30 Uhr einigermaßen ausgelaugt meinen Schreibtisch verlassen und mir vorgenommen, das noch darauf verbliebene runde Dutzend an Akten heute abzuarbeiten. In den letzten Wochen habe ich überproportional viele lange Verhandlungstage absolviert und einige besonders zeitaufwändige Mandate zu bearbeiten gehabt, so dass ich ziemlich in Arbeitsrückstand geraten bin. Besser zuviel Arbeit als gar keine, tröstet man sich da gerne. Heute morgen fand in einer Berufungsstrafsache vor dem hiesigen Landgericht der 4. Verhandlungstag in einer ziemlich gravierenden Körperverletzungssache statt. Eigentlich sollte es auch der letzte Verhandlungstag sein. War es aber leider nicht. Die Vernehmung von 5 Zeugen zog sich von 9.15 bis 16 Uhr dahin. Nach einer Zwischenberatung verkündete der Kammervorsitzende, dass auf einen weiteren Zeugen aus Sicht der Kammer nicht verzichtet werden könne. Insoweit müsse es einen weiteren Verhandlungstag geben. Ob noch weitere Beweisanträge gestellt würden, wurde gefragt. Ich habe einen Beweisantrag angekündigt, gleichzeitig aber angeregt, die Beweisbehauptung als wahr zu unterstellen und auf die Vernehmung des Zeugen zu verzichten. Dem widersprach die Staatsanwältin mit dem Argument, der Zeuge komme als möglicher weiterer Augenzeuge in Betracht und müsse dann schon unmittelbar vernommen werden. Da wollte sich der Nebenklagevertreter auch nicht lumpen lassen und kündigte vorsorglich 3 weitere Beweisanträge an, die zwar nicht förmlich gestellt, aber immerhin zwischen den Prozessbeteiligten erörtert wurden. Fazit: In der nächsten Woche geht es mit der Vernehmung von 2 Zeugen und einem Sachverständigen weiter. Ob dann plädiert werden kann, wird man sehen müssen. Wenn nicht, muss wegen der Osterferien für längere Zeit unterbrochen werden. Eine ziemlich schreckliche Vorstellung, zumal das Verfahren an den Nerven der Mandanten zerrt. Erstinstanzlich sind die beiden Angeklagten zu relativ üppigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Jetzt stehen die Zeichen für den Hauptanklagevorwurf eher auf Freispruch, denke ich. Und der Rest könnte im Hinblick auf andere Verurteilungen gemäß § 154 StPO eingestellt werden. Der Nebenklage gefällt diese Aussicht allerdings nicht. Die klagt nämlich parallel in einem zivilrechtlichen Verfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und weiß, dass der Ausgang des Strafverfahrens den Zivilrechtsstreit durchaus präjudizieren kann. Deshalb kämpft sie. Bei meiner Rückkehr ins Büro um 16.30 Uhr warteten dort schon mehrere Mandanten auf mich. Und der Aktenberg auf meinem Schreibtisch war um eine halben Meter gewachsen. Wegen der Posteingänge. Die liegen jetzt vor mir und harren der Bearbeitung. Für 20 Uhr habe ich allerdings meine Teilnahme an einer Veranstaltung der jüdischen Kultusgemeinde zugesagt. Aber danach ist ja immer noch Zeit für ein paar Stunden Arbeit. Der Tag hat ja schließlich 24 davon. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
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