Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Wiesbaden

Da nicht jeder die Lokalnachrichten aus Hessen liest, sei auf einen Vorfal bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hingewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen Polizeiärzte und den von ihnen beauftragten psychiatrischen Gutachter wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheiszeugnisse gem. § 278 StGB.

Dem Ermittlungsverfahren liegt zu Grunde, dass ein Polizeibeamter im Einsatz von einem Verdächtigen in den Finger gebissen wurde. Der Verdächtige sollte HIV und Hepatitis positiv gewesen sein. Der Beamte entwickelte in der Folge Angstzustände. Der Beamte beantragte deshalb, in den Ruhestand versetzt zu werden.

Gegen die beteiligten Ärzte und Gutachter wird nun ermittelt, weil sie anscheinend Gutachten erstellt haben, die ihren Auftraggeber, das Land Hessen entlasten sollten.

Die Gutachten waren zu dem Ergebnis gekommen, dass es zwar Angstzustände gibt, diese aber nicht auf den Arbeitsunfall zurückzuführen sind.

Deshalb müsste das Land Hessen nur keine kleine Pension zahlen, da zwar Arbeitsunfähigkeit vorliegt, nicht aber Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung.

Gegen diese Entscheidung hat der Polizeibeamte geklagt.

Ein exerner, vom Gericht bestellter Gutachter soll nun zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die polizeiärztlichen Gutachten nicht haltbar sind.

Es besteht somit der Verdacht, dass die Gutachten nur erstellt worden sind, damit das Land Hessen entlastet wird.

Sollte der Vorwurf zutreffend sein, wären die Voraussetzungen des § 278 StGB erfüllt.

§ 278 StGB bestraft die schriftliche Lüge. Im Gegensatz zu §…

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Themen: Wiesbaden , Stgb , Hiv , Fortgeschrittene , Hepatitis

Erschienen 2. Februar 2010 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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