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Aussperrung durch den Vermieter - Ein schnellerer Weg als die Räumungsklage?

am 11.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de

Will man einen Mieter loswerden ist der richtige Weg die Kündigung, gefolgt von einer Räumungsklage. Da diese zum einen teuer ist und zum anderen lange dauern kann nehmen immer wieder mal Vermieter das Recht in die eigene Hand und sperren den Mieter einfach aus.
Die Möbel werden auf den Flur gestellt und das Schloß ausgetauscht oder aber die angemieteten Hallen bei gewerblicher Vermietung mit Schlössern gesichert und das Firmenschild kurzerhand abmontiert.
All dies kann tatsächlich gut gehen, wenn der Mieter seine Rechte nicht kennt.
Ansonsten ist es aber schlicht rechtwidrig und stellt verbotene Eigenmacht dar. Selbst wenn Gründe …

Kündigungsrecht: Störung durch andere Mieter als fristloser Kündigungsgrund

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn dem gewerblichen Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil durch Störungen von Dritten, zu denen auch…

Mietvertrag: Allen Mietern muss gekündigt werden….

JuracityBlog / auch wenn diese bereits vor geraumer Zeit ausgezogen sind. Dies mußte sich nun ein Vermieter vom AG Hamburg (46 C 97/07) sagen lassen. Einer der beiden Mieter war bereits vor Jahren ausgezogen. Der Vermieter sprach daraufhin die Kündigung…

Dilemma

Panorama / § 553 Abs.1 BGB lautet: (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies g…

Fristsetzung bei Schimmel

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Der BGH entschied, dass ein Mieter bei Schimmelpilzbefall nur dann fristlos kündigen kann, wenn er dem Vermieter vorher die Möglichkeit gegeben hat, den Befall zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund des Schimmels eine Gesundheitsgefäh…

Der Großvermieter und die Heuschrecken

Das Immobilienrechtsblog / Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2008, VerfGH 70/06 Der (Groß-)Vermieter will verkaufen. Die Mieter wollen lieber bei ihm bleiben, als in Zukunft von einem Immobilienfonds („Heuschrecke“) zu mieten. Sie verteilen Zettel und m…

Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss nur bis zum Ende der Kündigungsfrist Alternativen anbieten

JuracityBlog / Spricht der Vermieter die Eigenbedarfskündigung aus und wird eine Alternativwohnung frei, so muss der Vermieter diese dem Mieter anbieten. Dies entschied kürzlich der BGH (VIII ZR 292/07). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Wohnung in…

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Christoph Brandau

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