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Aussetzen der Kfz-Steuer soll Neuwagenmarkt stabilisieren

am 19.11.2008 von http://www.steuerrechtblog.de

Für Personenkraftwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 gekauft wurden beziehungsweise noch gekauft werden, wird keine Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung (BT-Drucks. 16/10930) vor, der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam vorgelegt wurde. Mit der Befreiung von der Kfz-Steuer solle die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung dieser Steuer auf Basis des Kohlendioxidausstoßes aufgelöst werden. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre vom Tag der Erstzulassung an. Die Kfz-Steuerbefreiung ende auf jeden Fall am 31. Dezember 2010, heißt es im Entwurf.
Das Aussetzen der Kraftfahrzeugsteuer für neue, erstmals zugelassene Personenkraftwagen sei der Startschuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, für die Stabilisierung der Konjunktur und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland, so die Begründung. Die Maßnahme begleite den Strukturwandel in der Automobilindustrie und wirke zugleich dem Trend entgegen, dass Altfahrzeuge heute im Schnitt zwei Jahre länger gefahren würden als noch 1990. “Die Entlastungswirkungen betragen insgesamt 570 Millionen Euro und setzen damit auch quantitativ einen signifikanten Impuls”, heißt es weiter. Es werde davon ausgegangen, dass durch den Steuererlass die Zahl der Neuzulassungen stabilisiert werden könne.
Außerdem will die Koalition die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen. Um die Investitionstätigkeit zu beleben, sollen ab 2009 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit höchstens 25 Prozent für zwei Jahre abgeschrieben werden können. “Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung. Ihre Bedeutung ist in der Finanzkrise noch …

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