Außervertragliche Schuldverhältnisse und “Rom II”
am 26.10.2005 von http://www.meisen.info
Die Kommission der EU plant nun auch eine europaweite Harmonisierung des Rechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse, insbesondere also des Rechts aus “ungerechtfertigter Bereicherung” und aus “Geschäftsführung ohne Auftrag” (”Rom II”, nachdem mit “Rom I” die vertraglichen Schuldverhältnisse harmonisiert wurden). Die EU-Kommission hat hierzu einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, dem das Europäische Parlament bereits mit einigen Änderungen in erster Lesung zugestimmt hat. Der Verordnungsvorschlag befindet sich zurzeit beim Europäischen Rat im sog. Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 des EGVertrages.
Allgemeine Grundgedanken der deutschen Regelung finden sich auch in „Rom II“ wieder. So ist auch hier das Prinzip der freien Rechtswahl durch die Parteien vorgesehen. Das Europäische Parlament hat allerdings angeregt, die Rechtswahl bereits vor Entstehen des Schuldverhältnisses zuzulassen, was das deutsche Recht (Art. 42 EGBGB) bisher verwehrt. Ebenso sehen „Rom II“, wie auch das bisherige deutsche Recht bei besonders enger Verbindung des Sachverhalts zu einer bestimmten nationalen Rechtsordnung deren Anwendung vor. Die Verordnung hätte gleichwohl wesentliche Änderungen der deutschen Kollisionsnormen, also der Rechtsregeln, die bestimmen, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt, zur Folge. Der europaweit etablierte Grundsatz der Anknüpfung an das Gesetz des Ortes, an dem die unerlaubte
Handlung begangen worden ist (lex loci delicti commissi), bliebe …
Rom II
Lichtenrader Notizen / Rom II ist ein Vorschlag der Europäischen Kommision, eine Europäische Verordnung zu erlassen. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fasst zusammen, worum es geht. Anknüpfend an „Rom I“ für vertragliche Schuldverhältnisse h…
Rom II - Verordnung der EU-Kommission
mindermeinung.de / Die Europäische Kommission plant, unter dem Titel Rom II eine weitere Verordnung zur Vereinheitlichung der nationalen Kollisionsvorschriften zu erlassen, diesmal für außervertragliche Schuldverhältnisse. Nach der Verordnung Rom I, welche das Vert…
“Rom II” und die außervertraglichen Schuldverhältnisse
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Justizminister der Europäischen Union haben sich über den Vorschlag für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Das Internationale Privatrecht bestimmt bei Sachverha…
Rom I
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Europäische Kommission hat den Entwurf für eine EU-Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht (”Rom I”) vorgelegt. Mit dieser Verordnung soll das aus dem Jahr 1980 stammende Übereinkommen von Rom üb…
Rom II: auf dem Weg zum europäischen Zivilrecht
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der Vermittlungsausschuss aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) geeinigt. Zu de…
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Europäischer Zahlungsbefehl
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Europäische Parlament hat am 13. Dezember 2005 den Verordnungsvorschlag zum Europäischen Mahnverfahren verabschiedet. Dieser Verordnungsvorschlag sieht vor, dass durch einen europäischen Zahlungsbefehl unbestrittene Forderungen des Zivil- und…
Mehr Rechtsklarheit im Internationalen Privatrecht
Weblawg.de / ... Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - sog. Rom II-Verordnung - beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das deutsche Internationale Privatrecht an…
