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Außerordentliche Änderungskündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst

am 18.05.2006 von http://info.folkertjanke.de

Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann Gebrauch machen, wenn die bisherige Beschäftigung entfallen ist, eine gleichwertige andere Beschäftigungsmöglichkeit, für die der Arbeitnehmer geeignet ist, nicht vorhanden ist und auch nicht durch organisatorische Maßnahmen (zB Versetzungen) geschaffen werden kann. Dagegen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Stellen, für die er keinen Bedarf hat, allein deshalb einzurichten oder aufrechtzuerhalten, um einen ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigen zu können.
In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall (Urteil vom 18. Mai 2006 -Az.: 2 AZR 207/05) hatte die beklagte Stadt eine von ihr ursprünglich unterhaltene Musikschule geschlossen. Der Arbeitsplatz des 1952 geborenen und seit 1980 als Trompetenlehrer und später auch als stellvertretender Leiter (VergGr. IVb BAT) beschäftigten Klägers war dadurch entfallen. Eine anderweitige Verwendung für einen Trompeter hatte die Stadt (ca. 15.000 Einwohner) nicht. Nachdem eine zunächst ausgesprochene Beendigungskündigung für unwirksam befunden worden war (Senatsurteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 -), kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis erneut und bot gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Herabgruppierung in …

Unkündbarkeit schützt vor Gehaltseinbusse nach Änderungskündigung nicht

JuracityBlog / Einem Trompetenlehrer einer Musikschule half die sog. Unkündbarkeit, d.h. richtig betrachtet der tarifliche Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit, nach § 53 Abs. 3 BAT nicht. Jedenfalls nicht gegenüber einer Änderungskündi…

BAG: Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 147/07 - hat entschieden, dass eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche…

BAG: Vergütung eines Arztes nach Abschaffung des “Arztes im Praktikum”

Rechtblog / Durch die Gesetzesänderung ist die Grundlage für die Fortsetzung des AiP-Ausbildungsvertrages entfallen. Das Vertragsverhältnis ist als Arbeitsverhältnis fortgesetzt und der Kläger in dessen Rahmen mit ärztlichen Tätigkeiten betraut worden. A…

Arbeitsrecht: Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich

Recht und Alltag / Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitn…

Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht / Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 05.06.2008 ausgeführt, dass eine ordentliche Beendigungskündigung seitens des Arbeitgebers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist, wenn die Möglichkeit besteht, den A…

Betriebsbedingte Änderungskündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit - Home-Office

andreas-buschmann.net / Wann kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Änderungskündigung aus wichtigem Grund aussprechen, wenn er einen Arbeitnehmer, der tarifvertraglich ”unkündbar” ist, wegen Organisationsänderungen zukünftig auf einem anderen Arbeit…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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