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Außereheliche Penetration führt zu lebenslanger Haft

am 20.01.2007 von http://strafprozess.blogspot.com

Verheiratete Schürzenjäger in Michigan sollten sich einen Seitensprung lieber zweimal überlegen: Ein Berufungsgericht in dem US-Bundesstaat stellte in einer Grundsatzentscheidung klar, dass Ehebruch als Sittenverbrechen verfolgt und mit lebenslanger Haft bestraft werden könne. Laut Gesetz ist jeder Mensch, der innerhalb einer ehebrecherischen Beziehung eine sexuelle Penetration vollzieht, eines Sexualdelikts erster Klasse schuldig, heißt es in dem Spruch des Richters William Murphy. Dieser machte in dem Urteil seine Unzufriedenheit mit der Rechtslage deutlich; die geltenden Gesetze hätten ihm aber keine andere Wahl gelassen. Der Richter forderte das Parlament des Bundesstaats auf, das Gesetz zu ändern. Ein Sprecher des Generalstaatsanwalts von Michigan kritisierte das Urteil als so bizarr, dass es eigentlich überhaupt keine Reaktion verdient. Der …

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