Bulgari Verfahren - Dolmetscher schämt sich
Strafverfahren - in Koblenz und anderswo | 10. März 2009 — Es übersetzte der Dolmetscher für die englische Sprache die Worte des denglisch sprechenden Angeklagen mit: "Er will ihr was schic…
Über einen von unserer Kanzlei vertretenen Mitgefangenen hatte sich der potenzielle Mandant an uns gewandt. Er sei in einer Betäubungsmittelangelegenheit verhaftet worden und benötige dringend einen Strafverteidiger. Allerdings sei er Türke und spreche kein Wort Deutsch. Insoweit müsse unbedingt ein Dolmetscher mitkommen. Das war vorige Woche. In Vertretung für einen Kanzleikollegen bin ich eben mitsamt Dolmetscher rüber in den Knast, um mit dem Mann zu sprechen. Er solle seinen Haftbefehl mit in den Besprechungsraum bringen, habe ich ihm zuvor ausrichten lassen. Der Mann kam dann auch, allerdings ohne Haftbefehl. Den habe er schon einem anderen Anwalt mitgegeben, dem er auch eine Vollmacht unterschrieben habe. Warum er dann nicht Bescheid gegeben habe, dass sich der Besuchswunsch erledigt habe? “Keine Ahnung”. Ob er denn einen Anwalt überhaupt bezahlen könne? “Wovon denn?” Wo das Verfahren denn anhängig sei? “In Bremen”, also etwa 350 Kilometer weiter nördlich. “Ob er dem anderen Anwalt denn wieder kündigen könne”, fragte der Beinahe-Mandant mich noch. Na klar, falls das überhaupt erforderlich ist, denn ich kann mir nicht so richtig vorstellen, wie der Kollege, der auch aus dem hiesigen Raum stammt, eine auswärtige Verteidigung bei einem weit entfernten Gericht ohne angemessene Vergütung übernehmen kann. Als Pflichtverteidigermandat rechnet sich so eine Verteidigung gewiss nicht.
Der türkische Dolmetscher hatte übrigens große Probleme, sich mit dem Mann zu verständigen. Der sprach nämlich nur radebrechend Türkisch, weil Kurdisch seine Muttersprache ist und die türkische Sprache hat er nicht so richtig gelernt. Ich habe dem Mann noch den Tip gegeben, in Bremen ausdrücklich nach einem Dolmetscher für die kurdische Sprache zu verlangen. Ansonsten habe ich ihm viel Glück gewünscht. Mehr kann man da nicht machen. Außer Spesen nichts gewesen, heißt das für mich, und ich hoffe jetzt, dass der junge Kollege, für den ich den Termin wahrgenommen habe, wenigstens vorher mit dem Gericht abgeklärt hat, dass die Staatskasse die Kosten für den Dolmetscher trägt.
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