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Außer Kontrolle

am 07.04.2005 von http://obiterdictum.wordpress.com/

Eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilt das LawBlog mit. Der Beschwerdeführer sitzt in Hamburg in Haft und hegte im Jahre 2000 den Wunsch, an der Fernuni Hagen zu studieren. Mangels freiem Computerarbeitsplatz wurde dies abgelehnt, eine dagegen eingelegte Beschwerde führte zu jahrelanger Untätigkeit des Hamburger Landgerichts. Im Tatbestand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

In der Zuleitungsverfügung vom 12. Januar 2005 vermerkte der zuständige Richter: >Die Sache ist mir leider außer Kontrolle geraten.< [...]

Der Präses der Justizbehörde der Freien und Hansestadt …

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