Außer Kontrolle
am 07.04.2005 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilt das LawBlog mit. Der Beschwerdeführer sitzt in Hamburg in Haft und hegte im Jahre 2000 den Wunsch, an der Fernuni Hagen zu studieren. Mangels freiem Computerarbeitsplatz wurde dies abgelehnt, eine dagegen eingelegte Beschwerde führte zu jahrelanger Untätigkeit des Hamburger Landgerichts. Im Tatbestand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:
In der Zuleitungsverfügung vom 12. Januar 2005 vermerkte der zuständige Richter: >Die Sache ist mir leider außer Kontrolle geraten.< [...]
Der Präses der Justizbehörde der Freien und Hansestadt …
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untätigkeit
Handakte WebLAWg / Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Strafgefangenen gegen die Untätigkeit des Landgerichts (LG) Hamburg in einer ihn betreffenden Vollzugssache war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass die Untätigkeit des LG den Beschwe…
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untätigkeit
mepHisto-bLAWg / Das Bundesverfassungsgericht: Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Strafgefangenen gegen die Untätigkeit des Landgerichts (LG) Hamburg in einer ihn betreffenden Vollzugssache war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass…
1 BvR 1196/04 vom 27.07.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein beim Landgericht Frankfurt am Main anhängiges Verfahren im Zusammenhang mit dem Börsengang der Deutschen Telekom AG. Die elf Beschwerdeführer und weitere Kläger haben dort im August 2001 gegen die Deutsche T…
KEINE ANTWORT
LawBlog / Das Landgericht Hamburg hat die verfassungsmäßigen Rechte eines Strafgefangenen verletzt - durch Untätigkeit. Eine Beschwerde des Mannes blieb jahrelang unbearbeitet. Selbst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, das dem Gefangenen jetzt Recht…
Wenn Richter nicht entscheiden wollen - das Bundesverfassungsgericht versucht zu helfen
Lichtenrader Notizen / Das Bundesverfassungsgericht: Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Strafgefangenen gegen die Untätigkeit des Landgerichts (LG) Hamburg in einer ihn betreffenden Vollzugssache war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass di…
2 BvR 619/06 vom 06.04.2006
BVerfG / 1. Die Beschwerde ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Beschwerde nicht innerhalb der Frist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben hat. Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grun…
