Außenwirtschaftsgesetz: Gepanzerte Jeeps ohne Genehmigung in den Irak exportiert
Die Welt und der Tagesspiegel berichten über einen Strafprozess gegen den Brandenburger Fred Stoof aus Borkheide vor dem Landgericht Potsdam, dem vorgeworfen wird, ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, 15 von ihm gepanzerte Jeeps Toyota Landcruiser im Jahr 2003 an britische Regierungsstellen in den Irak und nach Afghanistan exportiert zu haben. Unstreitig ist, dass eine Genehmigung erforderlich war, dass sie weder beantragt noch erteilt war und dass die Genehmigung erteilt worden wäre, hätte sie der Unternehmer nur beantragt. Es steht auch fest, dass die deutschen Zollbehörden bei der Ausfuhr nicht bemerkten, dass die eigentlich erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz nicht erteilt worden war. Es ist auch nicht umstritten, dass es um sieben Ausfuhrgeschäfte ging. Das Problem besteht in der Strafvorschrift des Außenwirtschaftsgesetzes. Allein die sieben genehmigungspflichtigen Ausfuhren aus Deutschland ohne Erteilung der erforderlichen BAFA-Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgegesetz stellen sieben strafbare Handlungen dar die jeweils mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verbunden sind (§ 34 Absatz 1 AWG). Damit nicht genug. § 34 Absatz 6 AWG lautet: "(6) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt oder 2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds handelt." Der Unternehmer handelte bei dem Exportgeschäft zweifellos gewerbsmäßig. Er rüstet mit seiner spezialisierten und sehr erfolgreichen Firma serienmäßig hergestellte Jeeps in Sicherheitsfahrzeuge um. Sie werden mit satellitengestützten Navigationssystemen, gepanzertem Fahrwerk und Panzerglasscheiben ausgestattet. Sie sollen selbst Maschinengewehrbeschuss oder die Detonation einer Mine widerstehen. Seine Fahrzeuge fahren weltweit, z.B.UN und das Rote Kreuz. Nach dem Gesetzeswortlaut heißt dies zunächst einmal theoretisch, dass dem Unternehmer nach dem Anklagevorwurf sieben Einzelstrafen von mindestens 2 Jahren drohen, die im Wege der Gesamtstrafenbildung reduziert würden, und zwar durch Erhöhung der höchsten Einzelstrafe, die höher als die höchste Einzelstrafe und geringer als die Summe der Einzelstrafen sein muß. Aber: Es muss zunächst einmal das Verschulden des Unternehmers konkret festgestellt werden. Für ihn spricht die unübersichtliche Regelungsweise des Außenwirtschaftsgesetzes, die offensichtlich dazu geführt hat, dass nicht einmal die täglich damit konfrontierten Zollbehörden den Verstoß - fehlende Genehmigung - bemerkt hatten. Dies spricht gegen vorsätzliches Handeln. Allerdings wird in den Zeit…
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Erschienen 28. Mai 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.
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