Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen
Arbeitsrecht | 26. November 2011 — Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arb…
Eigentlich gibt es im Gesetz keine Verpflichtung der Arbeitgeber, freie Stellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Eine Ausschreibung nur über Internet, Zeitungen usw. ist zulässig.
Fehlende Meldung freier Stellen bei der Arbeitsagentur indiziert Benachteiligung wegen einer Behinderung
An ganz versteckter Stelle findet sich allerdings eine Bestimmung, die mittelbar eine Obliegenheit des Arbeitgebers statuiert, freie Stellen über die Arbeitsagentur auszuschreiben: Nach § 81 Abs. 1 SGB IX sind die Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen, besetzt werden können. Hierzu nehmen sie frühzeitig Verbindung mit der Arbeitsagentur auf. Diese Obliegenheit trifft alle Arbeitgeber, nicht nur den öffentlichen Dienst. Ihre Verletzung stellt ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Achte Senat des BAG jetzt der Klage eines abgelehnten schwerbehinderten Stellenbewerbers dem Grunde nach stattgegeben und den Rechtsstreit lediglich zur Festsetzung der Höhe der Entschädigung an das LAG Baden-Württemberg zurückverwiesen (Urt. vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10).
Schwerbehinderter Kläger hat vor dem BAG Erfolg
Der mit einem Grad von 60 schwerbehinderte Kläger hat eine kaufmännische Berufsausbildung, ein Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft und die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst absolviert. Er bewarb sich bei der beklagten Gemeinde auf deren ausgeschriebene Stelle für eine Mutterschaftsvertretung in den Bereichen Personalwesen, Bauleitplanung, Liegenschaften und Ordnungsamt. Die Beklagte besetzte die Stelle anderweitig, ohne zuvor zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann oder diesbezüglich Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen zu haben. Der Kläger verlangte daraufhin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), da er sich wegen seiner Behinderung benachteiligt sah.
Während die Vorinstanzen die Klage abgewiesen ha…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Oktober 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Arbeitsrecht | 26. November 2011 — Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arb…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 17. Oktober 2011 — 1. Sucht ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter und inseriert er die Stelle öffentlich, dann muß der Arbeitgeber die Stelle au…
Rechtslupe | 17. Oktober 2011 — Es besteht eine Prüfpflicht seitens des Arbeitgebers, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden könn…
Rechtsanwalt München | 15. Oktober 2011 — Ein wichtiges Urteil des BAG ist für ALLE ARBEITGEBER in Zukunft zwingend zu beachten, wenn sie sich nicht etwaigen Entschädi…
arbeitsrechtsfix | 17. Dezember 2011 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über die Klage eines schwerbehinderten Menschen zu entscheiden, der Entschädigung nach d…
Fachanwalt Arbeitsrecht Blog | 19. Oktober 2011 — Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich darauf berufen, dass die Verletzung dieser Pflicht seine Benachteiligung w…
Rechthaber | 4. Februar 2012 — Wollen Arbeitgeber freie Arbeitsplätze besetzen, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die Arbeitsplätze mit arbeitslosen schwerb…
Kanzlei Blaufelder | 13. Oktober 2011 — Behinderte Stellenbewerber können Anspruch auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung geltend machen, falls der Arbeitgeber …
Jus@Publicum | 31. Oktober 2011 — click Nach einem aktuellem Urteil des BAG besteht – anders als die Vorinstanzen entschieden hatten – die Prüfpflicht zur Berü…
Arbeitsrecht | 8. März 2012 — Ein öffentlicher Arbeitgeber hat nach § 82 Satz 2 SGB IX einen schwerbehinderten Menschen, der sich auf eine ausgeschriebene …