Ausschreiben oder nicht? – EU-Kommission fordert Deutschland zur Stellungnahme auf
Die EU-Kommission hat Deutschland wegen des Verkaufs von einer Beteiligung der öffentlichen Hand an einem
Abfallentsorgungsunternehmen zur Stellungnahme aufgefordert. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Pressemitteilung der EU-Kommission
zu dem nach Art. 258 ff. AEUV eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren. Nach Auffassung der Komission ist der Verkauf der
Beteiligung vergaberechtlich erheblich, weil das Abfallentsorgungsunternehmen zuvor einen öffentlichen Auftrag für
Abfallentsorgungsleistungen erhalten hatte und die Vertragslaufzeit für diese Leistungen zum Zeitpunkt der Beteiligungsveräußerung
noch andauerte. Der öffentliche Auftrag müsse erneut zum Gegenstand eines Vergabeverfahrens gemacht werden. Denn es handele sich um
die wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags, welche nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig eine erneute des Auftrags erforderlich mache.
Im Jahr 2004 hatte das Abfallentsorgungsunternehmen im Anschluss an ein EU-weites Ausschreibungsverfahren den Zuschlag für
Abfallentsorgungsleistungen erhalten, die bis 2015 bzw. bis 2017 laufen. Der Landkreis Mansfeld Südharz, der im Jahr 2007 aus
Sangerhausen und Mansfelder Land gebildet wurde, hielt an diesem Unternehmen 75 % der Anteile und verkaufte im Jahr 2009 seine
gesamte Beteiligung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Diese Beteiligungsveräußerung hätte nach Ansicht der Kommission zu
einer erneuten Ausschreibung führen müssen.
Das Vertragsverletzungsverfahren befindet sich bereits in der 2. Stufe des sog. Vorverfahrens. Die Bundesrepublik muss nun innerhalb
von 2 Monaten Stellung nehmen. Teilt sie nicht mit, welche Maßnahmen zur Einhaltung des europäischen Vergaberechts getroffen wurden,
kann die Kommission das gerichtliche Verfahren bei dem EuGH einleiten.
Bewertung
Die Auffassung der Kommission steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Naumburg. Dieses hatte in zwei Entscheidungen (OLG
Naumburg: Beschl. v. 29.04.2010, 1 Verg 2/10, 1 Verg 3/10) noch angenommen, dass die Ver…
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