Ausschluß eines Schülers von einer Klassenfahrt bei undisziplinierten Verhalten in der Schule

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 30.06.2008 - Az: VG 3 A 219.08 - über die Frage entschieden, inwieweit man einen Schüler, der zuvor bereits den Unterricht durch undiszipliniertes Verhalten gestört hat von einer Klassenfahrt ausschließen kann.

Die Klasse hatte eine Klassenfahrt nach Rom geplant an der auch der klagende Schüler teilnehmen wollte. Die Klassenkonferenz hatte ihn aber von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Schüler hatte zuvor den Unterricht wiederholt gestört und dabei beispielsweise seine Mitschüler mit Äußerungen wie “Fick dich, Alter” bedacht oder aber die Unterrichtsgestaltung mit Aussagen wie “Das ist doch Scheiße hier” oder “Das ist mir hier zu blöd” kritisiert.

Zuvor waren bezüglich dieses Verhalten, dass wohl seit Beginn der schulischen Laufbahn erfolgte, Verwarnungen erteilt worden, die aber folgenlos blieben.

Das Gericht schloß sich der Klassenkonferenz an und bestätigte den Ausschluß. Bei einer Klassenfahrt gebe es erhöhte Aufsichtspflichten und die Einwirkungsmöglichkeiten der die Fahrt begleitenden Lehrer seien begrenzt. In einer solchen Situation gefährde ein undiziplinierter und di…

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Themen: Verwaltungsgericht Berlin , Klassenfahrt

Erschienen 3. Juli 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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