Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung des Ehenamens in einer neuen Ehe ist verfassungswidrig
am 18.02.2004 von BVerfGAktenzeichen: 1 BvR 193/97. Siehe auch: …
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsrecht verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 684/98. Siehe auch: Entscheidung vom 09.11.2004
Zum Ausschluss italienischer Militärinternierter vom Anwendungsbereich des Stiftungsgesetzes
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1379/01. Siehe auch: Entscheidung vom 28.06.2004
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung) verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 834/02. Siehe auch: Entscheidung vom 10.02.2004
Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvL 17/02. Siehe auch: Entscheidung vom 09.03.2004
Nichtgewährung von Erziehungsgeld an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 2515/95. Siehe auch: Entscheidung vom 06.07.2004
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvL 4/97. Siehe auch: Entscheidung vom 06.07.2004
Zur Berücksichtigung einer Risikoschwangerschaft bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 785/04. Siehe auch: Entscheidung vom 08.06.2004
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von zusatz- und sonderversorgten Personen der Deutschen Demokratischen Republik in der gesetzlichen Rentenversicherung
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvL 3/98. Siehe auch: Entscheidung vom 23.06.2004, Entscheidung vom 22.06.2004
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 715/04. Siehe auch: Entscheidung vom 21.05.2004
Verfassungsrechtliche Grenzen einer Bestrafung von Strafverteidigern wegen Geldwäsche
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1520/01. Siehe auch: Entscheidung vom 30.03.2004
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 2029/01. Siehe auch: Entscheidung vom 05.02.2004
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 2004/04. Siehe auch: Entscheidung vom 16.11.2004
