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Ausscheidungen

am 03.09.2007 von http://www.kadlicz.twoday.net

Besitzstörungsklagen kreisen normalerweise um so mitreißende Fragen wie: Wer hat sein Auto am Privatparkplatz des anderen abgestellt, darf der Bauer A den Feldweg des Bauern B benutzen usw.
Derartige Verfahren haben mir viele lauschige Stunden auf morastigen Feldwegen und Wiesen beschert.

Mal etwas anderes habe ich heute von einem Richter gehört. Er hat ein Besitzstörungsverfahren in dem der Beklagte den ruhigen Besitz des Klägers dadurch gestört hat, dass er sich mehrmals (!) über …

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