Ausrutschen in der Dusche kein Dienstunfall von Beamten
am 13.11.2007 von http://rafranke.blogspot.comPressemitteilung Nr. 42/2007 des Verwaltungsgerichts Koblenz: Duschunfall war kein Dienstunfall - Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.Die Klägerin ist Bundesbeamtin und nahm im Jahre 2006 an einem mehrtätigen Fortbildungslehrgang teil. Dazu war sie im Lehrgangsgebäude in einem Zimmer mit Dusche untergebracht. Als sie am Morgen des ersten Lehrgangstages duschte, rutschte sie aus und zog sich Verletzungen am Unterarm sowie eine Prellung des Steißbeins zu. Ihr Antrag, den Unfall als Dienstunfall anzuerkennen, wurde abgelehnt. Zur Begründung führte der Dienstherr aus, der Unfall sei nicht durch eine dienstliche Tätigkeit, sondern durch das private Reinigungsbedürfnis der Klägerin veranlasst gewesen. Die Klägerin betonte dagegen, die Dusche in Vorbereitung auf den Lehrgang aufgesucht zu haben. Außerdem liege ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild im Interesse der Durchführung einer Fortbildung. Nachdem ihr Widerspruch erfolglos geblieben war, erhob sie Klage.Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Duschunfall, so die Richter, sei kein Dienstunfall gewesen. Ein solcher setzte voraus, dass ein enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Dienst und dem schädigenden Ereignis bestehe, der so wesentlich sei, dass andere Ursachen dahinter zurückträten. Das morgendliche Duschen habe aber in erster Linie der alltäglichen Körperpflege gedient, welche die Klägerin ebenso in einer Privatunterkunft vorgenommen hätte. Auch ein gepflegtes Erscheinungsbild sei nicht lehrgangsspezifisch, sondern gehöre zu den Mindestanforderungen des Beamtendienstes.Etwas anderes könne in Fällen gelten, in denen Beamte in einer Gemeinschaftsunterkunft …
Kein Dienstunfall beim Duschen
Blickpunkt Recht & Steuern / Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Die wegweisende Entscheidung traf kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Womit Gericht sich nicht alles beschäftigen müssen. Die …
VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall
JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 - 2 K 350/07.KO - mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet, während dem morgendlichen Duschen verletzt.…
Zeckenbiss kein Dienstunfall
Recht und Alltag / Ein Beamter, der auf seinem Weg zum Dienst von einer Zecke gebissen wird, hat keinen Anspruch darauf, dass der Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt wird. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 13.07.2006 entschieden…
Unfall im Dienst ist nicht unbedingt ein Dienstunfall
Recht und Alltag / Verletzt sich ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, ist dies nicht zwangsläufig ein Dienstunfall. Eine Anerkennung als Dienstunfall ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Verletzte bereits eine Vorschädigung hatte und die Verletzung auc…
Die “Weinjause” ein Dienstunfall?
Law on the Blog / Ein niemals enden wollendes Thema für höchstgerichtliche Entscheidungen ist die Frage der Einordnung einer Verrichtung, als dienstlich oder außerdienstlich. Höchst relevant ist das nämlich dann, wenn es bei einer Verrichtung zu einem Unfall komm…
VG Koblenz: Keine Herausgabe sichergestellter Kosmetikmittel
anwalt-kiel.com / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden - 5 K 1802/07.KO), dass sichergestellte Gegenstände bei Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht in jedem Fall wieder herausgegeben werden müssen. Bei einer Hausdurchsuchun…
LG Koblenz (12 S 83/07): Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen
Recht für Verbraucher / Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesenDer Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das a…
