Alle Blogs » Ausreißerentscheidung?

Ausreißerentscheidung?

am 14.11.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg

Das AG Hamburg St.Georgen hat entschieden (918 C 413/03), daß Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung (sog. “Cold Calls”) zulässig seien, da sie weniger belästigend als Spammails oder -faxe seien.

Angesichts der Strenge die andere Gerichte - etwa jüngst das OLG Frankfurt (6 U 175/04) für die Zulässigkeit von Anrufen zu gewerblichen …

Vorher bei http://sewoma.de/berlinblawg (BERLIN BLAWG)

» Liste der Gegner auf Homepage

» Spaß und Freude am Sex

» Marke Olympia 2008 - Bei Jing Huan Ying Ni

» Der Rechtsanwalt

» Welt Marken


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: landgericht hamburg landgericht dortmund

AG Hamburg: Bei Marktforschungs-Anrufen keine Einwilligung notwendig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg-St. Georg (Urt. v. 27.10.2005 - Az.: 918 C 413/05) hat entschieden, dass bei Telefon-Anrufen durch Marktforschungs-Institute es keiner Einwilligung des Betroffenen bedarf.Eine Abwägung der kollidierenden Interessen ergibt, dass der Ve…

AG Hamburg-St. Georg: Cold Calls zulässig

kanzlei-hoenig.info / Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az. 918 C 413/03). Das Gericht hält Erstanrufe zu Marktforschungszwecke…

Zur (Un-)Zulässigkeit von Cold-Calls!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / "Nicht schon wieder!", "Woher hat der denn eigentlich meine Telefonnummer?" und "Darf der das eigentlich?" Viele Privatpersonen ärgern sich über sog. Cold Calls - also Telefonwerbung mittels sog. Initaitiv-Anru…

AG Hamburg St. Georg: Keine Einwilligung für Erstanrufe zu Marktforschungszwecken erforderlich

domainundrecht.de / heise online:      Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az. 918 C 413/03). Ein Erstanruf sei unter…

OLG Stuttgart: Cold Call-Verträge sind unwirksam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Beschl. v. 26.08.2008 - Az.: 6 W 55/08) hat entschieden, dass Verträge, die darauf gerichtet sind, Verbraucher ohne deren Einwilligung anzurufen (sog. Cold Calls), wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) nichtig…

Erstanrufe zu Marktforschungszwecken

Handakte WebLAWg / Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az. 918 C 413/03). Ein Erstanruf sei unter anderem nicht mit ungebetener E-Mail-R…

Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

Handakte WebLAWg / Dass unaufgeforderte Telefonanrufe zu Werbezwecken rechtswidrig sind, ist bereits mehrfach durch die Gerichte entschieden worden und zumindest für das Wettbewerbsrecht neuerdings sogar in § 7 UWG gesetzlich verankert. Bislang nicht entschieden war…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Kanzlei SEWOMA

» BERLIN BLAWG

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »