Ausnahmeverfahren bei Autosicherheits-VO
am 22.10.2005 von http://www.recht.us/amrecht
MP - Los Angeles. Ein Beispiel für Ausnahmeregelungen zu den Autosicherheitsverordnungen des Bundes findet sich in der Verkündung des Bundesverkehrssicherheitsamtes, National Highway Traffic Safety Administration in Sachen Mercedes-Benz, U.S.A. LLC; Receipt of Application for a Temporary Exemption From Federal Motor Vehicle Safety Standard No. 108 im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 70, Heft 194, Seiten 58786-58788, vom 7. Oktober 2005.
Mercedes-Benz USA stellte bei der Verkehrssicherheitsbehörde im Department of Transportation einen Antrag nach 49 CFR 555.6(b), maximal 2500 Fahrzeuge testweise mit einem neuartigen Bremssignalsystem, wie es in Europa bereits in den S-, CL und SL - Modellen erhältlich ist, ausstatten zu dürfen.
Die Bremssignale sollen durch schnelles Blinken mit 5 Hz bei Vollbremsungen sowie automatischer Aktivierung der Warnblinkanlage in derartigen Situationen helfen, Auffahrunfälle zu vermeiden. Nach Angaben von Mercedes-Benz würde die Verwendung derartiger Signale auch die Übersichtlichkeit des Strassenverkehr nicht beeinflussen, zumal nach einer Studie ein solches Signal ohnehin nur etwa alle 3700 km (in 0,023% aller Bremsvorgänge) aktiviert werde.
Das Amt hat sich noch nicht …
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