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Ausnahmen vom Innenstadt-Fahrverbot

am 29.09.2007 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Anfang Juli hat der Berliner Senat beschlossen, was jene zahlen müssen, die mit einem nicht schadstoffarmen Fahrzeug in die ab Anfang 2008 gültige Umweltzone einfahren wollen oder müssen. Nach dieser Gebührenordnung werden Oldtimerfahrer für eine unbefristete Ausnahmegenehmigung mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Behinderte oder Pendler, die nicht Bus und Bahn nutzen können, zahlen für einen 18 Monate gültigen Freifahrtschein bereits 165 Euro, und bei Gewerbetreibenden mit mehreren älteren Fahrzeugen kommen über 600 Euro zusammen. Der AvD bezeichnete die Gebühren als „Abzocke“ und …

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RA Carsten R. Hoenig

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