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Auslieferung nach Italien

am 10.03.2004 von http://www.bundesverfassungsgericht.de

Aktenzeichen: 2 BvR 26/04. Siehe auch: …

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1090/05. Siehe auch: Entscheidung vom 22.11.2005

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 2259/04. Siehe auch: Entscheidung vom 06.07.2005

Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 2004/04. Siehe auch: Entscheidung vom 16.11.2004

Zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch das Beitragssatzsicherungsgesetz

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 1103/03. Siehe auch: Entscheidung vom 18.02.2004, Entscheidung vom 04.02.2004

Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1248/03. Siehe auch: Entscheidung vom 09.06.2004

Verfassungsbeschwerde gegen § 3 a Wohnortzuweisungsgesetz erfolglos

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 1266/00. Siehe auch: Entscheidung vom 17.03.2004

Strafgefangener muss man sein...

Feder-und-Paragraph.de / ... dann garantiert das Bundesverfassungsgericht eventuell sogar den (Haft-)Arbeitsplatz.Im vorliegenden Fall hat das BVerfG (Beschluss vom 26. September 2005 – 2 BvR 1651/03) der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen statt gegeben, der sich g

2 BvR 364/05 vom 15.03.2005

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht de

2 BvR 1416/06 vom 27.07.2006

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht de

2 BvR 467/08 vom 31.03.2008

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht de

1 BvQ 19/04 vom 23.06.2004

BVerfG / Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

Neuer Basiszinssatz

Links und Recht / Seit 1.7.2004 beträgt der Basiszinssatz nach § 247 BGB 1,13 % (Wert bis 31.12.2004).

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