Auslieferung an Tschechien unter Vorbehalt
am 26.04.2006 von http://info.folkertjanke.de
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit Beschluss vom 21.04.2006 (3 Ausl. 147/2005)
die Auslieferung eines 58 Jahre alten tschechischen Staatsangehörigen an die Tschechische Republik für zulässig erklärt. Die Auslieferung steht nach der Entscheidung des Senats vom 21. April 2006 allerdings unter dem Vorbehalt, dass dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren zu gewähren sei, welches in angemessener Frist durchgeführt werden müsse.
Der Verfolgte ist durch Urteil des Höchsten Gerichts der damaligen Tschechischen Sozialistischen Republik im August 1985 wegen Mordes u. a. zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 20 Jahren verurteilt worden. Er soll Ende 1974 in Prag zusammen mit 3 Landsleuten einen ägyptischen Studenten, der regelmäßig anbot, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, geschlagen und beraubt haben. Danach habe man das Opfer mit einem 30 Kilogramm schweren Eisengewicht beschwert und in die Elbe geworfen. Das Opfer sei ertrunken.
Das im Jahr 1982 eingeleitete Strafverfahren wurde in Abwesenheit gegen den Verfolgten betrieben. Dieser war 1980 nach Österreich geflohen, wo ihm antragsgemäß Asyl gewährt worden war.
Der Verfolgte wurde im Jahr 2000 in Tschechien festgenommen und befand sich seitdem in Strafhaft in Pilsen. Dort ist er am 8. November 2005 zusammen mit einem Mitgefangenen wohl in einer selbst hergestellten Kiste entkommen. Aufgrund eines tschechischen Haftbefehls wurde er am 12. November 2005 in Bietigheim-Bissingen festgenommen. Seitdem befand er sich in Auslieferungshaft. Gegen eine Meldeauflage wurde der Auslieferungshaftbefehl durch Entscheidung des OLG vom 12. April 2006 außer Vollzug gesetzt.
Der Verfolgte bestreitet, an dem …
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