Auslegware?

Schon Goethe hat geraten "Im Auslegen seid frisch und munter. Legt ihr´s nicht aus, so legt was unter." (Goethe, aus den Zahmen Xenien II). Sich als Rechtsanwalt mit der Auslegung von Verträgen, die von Laien formuliert und geschlossen wurden, ist immer wieder eine große Freude. Auch Verträge aus dem Internet sind nicht unbedingt besser. Die Frage, was denn vereinbart wurde bzw. was gewollt war, vermag im Nachhinein kaum ein Mandant zu beantworten. Insbesondere dann nicht, wennn alle Vereinbarungen mündlich erfolgte…

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Themen: Rechtsanwalt , Verträge , Munter , Goethe , Auslegung

Erschienen 2. Juni 2010 auf http://rainbraun.blogspot.com.

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