Auslegung des Rundfunkbegriffs
am 20.01.2006 von http://www.recht-blog.com
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetzt, dass für das Bereithalten eines Geräts zum Empfang von Ladenrundfunk keine Gebühr erhoben wird.
Die durch das Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit ( Art 5 I 2 GG ) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 I 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art 5 I 2 GG.
Quelle: BVerwG, [...]
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