Auslaufmodell - Ein Renner als Abmahnung

Uns wurden von mehreren Mandanten Abmahnungen vorgelegt, in denen eine angeblich fehlende Kennzeichnung eines Produkts als “Auslaufmodell” durch einen Wettbewerbsverein gerügt worden ist. Wir möchten dies zum Anlaß nehmen, unsere Leser ganz konkret anzusprechen, wie Sie es mit der Kennzeichnung von Auslaufmodellen halten.

Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle? Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt? Wie überprüfen Sie die Information „Auslaufmodell” (Herkunft, Richtigkeit, zeitliche Aktualität)? Haben Sie Regelungen in Ihren Einkaufbedingungen, dass und wie Ihre Lieferanten Sie über den Fakt “Auslaufmodell” informieren müssen?

Nach unserer Einschätzung birgt die Thematik “Auslaufmodell” erhebliche Risiken für den Handel. Denn oftmals stellt der Hersteller keine oder widersprüchliche Informationen bereit oder macht diese in manchen Fällen auch nur dem Großhandel zugänglich.

Der Händler muß sich mit der Frage auseinandersetzen, wie er tagesaktuell verbindliche Informationen zu der Frage, welches der von ihm angebotenen Produkte ein Auslaufmodell sein könnte, ermitteln kann.

Im Ergebnis bleibt für den Händler das Risiko, dass er der nach der Rechtsprechung bestehenden Kennzeichnungspflicht fü…

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Themen: Abmahnung , Onlinehandel , Kenntnis , Risiko , Kennzeichnung
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 12. Januar 2010 auf http://www.ra-maas.de.

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