Die Wahl des richtigen Schwerpunktbereichs
minirep - Jura verstehen lernen | 24. Februar 2011 — Neulich hat mich eine Schülerin gefragt, wie man sich für den richtigen Schwerpunktbereich entscheidet. Eine berechtigte Frag…
Alle Jurastudenten werden während ihres Grundstudiums irgendwann mit der Frage konfrontiert, ob sie denn schon über ein Auslandssemester nachgedacht hätten. In Gesprächen in der Mensa oder zwischen den Vorlesungen wird dann aber jedem sehr schnell deutlich, dass niemand wirklich Bescheid weiß, aber alle ob dieser Frage einigermaßen verunsichert sind. Von den Professoren hört man dann immer noch, dass diese Auslandserfahrungen ”unersetzlich” seien und dass ja heutzutage kein ernsthafter Jurist mehr ohne zwei Sprachen und entsprechenden Auslandsaufenthalten, zwei VB-Examen und unendlich vielen ehrenamtliche Tätigkeiten einen ordentlichen Job bekommen würde. In diese Frage möchte ich etwas Klarheit bringen und euch meine ungefilterten subjektiven Gedanken dazu mitteilen. Sie sind gespeist aus meiner persönlichen Erfahrung eines Auslandssemesters (+ Praktikum) in Singapur an der National University of Singapore.
Zuallererst: Bringt einem das Auslandssemester etwas für das erste Staatsexamen, das ja über jedem Jurastudenten von Tag 1 des Studiums wie ein Damoklesschwert schwebt (KANN MIR DAS EIGENTLICH MAL JEMAND ERKLÄREN???)? Klare Antwort aus meiner Sicht: NEIN! Auch wenn man an manchen Unis im Ausland Scheine machen kann, die man an der heimischen Uni anerkannt bekommt, so muss der deutsche Stoff, der einem durch die Anerkennung des ausländischen Scheins ja auch nicht zufliegt, nachgelernt werden. Einziger Vorteil für das Examen kann daher sein, dass man an der deutschen Uni das Auslandssemester als Urlaubsemester anerkannt bekommt und trotzdem dort einen anerkannten Schein machen kann, den man dann in Deutschland nicht mehr machen muss, sodass man im Endeffekt ein Semester zur Examensvorbereitung gewinnt. Diesen Vorteil würde ich aber nicht überschätzen!
Zweite Frage: “Bringt mir das Auslandsstudium etwas für die spätere Bewerbung”? An dieser Stelle ist leider keine eindeutige Antwort zu geben, da es – wir Juristen lieben es doch – auf den Einzelfall ankommt. Wenn man später Richter werden will, dann wird niemand nach einem Auslandssemester fragen. Und wer etwas anderes behauptet, der muss es mir beweisen. Warum sollte auch ein deutscher Richter unbedingt in Schottland die schottische Rechtsgeschichte studiert haben? Oder warum sollte ein deutscher Student, der weiß, dass er die Kanzlei seines Vaters übernimmt, die keinen Auslandsbezug hat, ins Ausland gehen? Die Absolutheit, die viele Verfechter eines Auslandssemesters an den Tag legen, ist mir hier zu einfach, zu aufgesetzt und vielfach auch zu unreflektiert!
Wenn man hingegen später in einer internationalen Organisation arbeiten will, in einer internationalen Wirtschaftskanzlei die große Kohle verdienen möchte oder aber das Auswärtige Amt angestrebt wird, dann sollte man sich natürlich auch aus Bewerbungsgründen um ein Auslandssemester bemühen…aber auch hier: Wenn man das deutsche Studium nicht unterbrechen möchte…
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