Auslandsaufklärung?
am 16.02.2008 von LawBlog
Zuerst hieß, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe das Material über mutmaßliche Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel nur weitergeleitet. Nun deutet sich an, dass der BND weit größere Aktivitäten entfaltet hat. Jedenfalls scheinen die brisanten Daten dem Nachrichtendienst keineswegs nur “zugespielt” worden sein, wie es zunächst hieß:
Nach SPIEGEL-Informationen haben Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für die Liechtensteiner Bankdaten gezahlt, die zu den größten Steuerermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt haben. Das Geld, das aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) stammt, ging an einen geheimen Informanten des BND, der sich Anfang 2006 bei dem deutschen Auslandsgeheimdienst gemeldet hatte.
Es darf bezweifelt werden, ob die Ermittlung deutscher Steuersünder zu den Aufgaben des BND gehört. Denn die Behörde ist auschließlich für die Auslandsaufklärung zuständig:
Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG).
Der BND darf weitgehend unkontrolliert beschatten, abhören, bestechen und auch sonst alles, was im Spionagegewerbe üblich ist. Diese Freiheiten genießt er vornehmlich deswegen, weil ihm von Gesetzes wegen untersagt ist, seine Aktivitäten gegen Deutschland zu richten oder sich in die Polizeiarbeit in Deutschland einzumischen.
Ob die Behörde nach der Liechtenstein-Aktion diesen Nimbus weiter …
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