Ausländeramt setzt Spionage ein

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat es in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtswidrig erklärt, dass die Ausländerbehörde bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Scheinehe GPS-Peilsender und verdeckte Videoüberwachung einsetzt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürfen nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (3 Bs 396/05). Quelle: hamburg.de Selbst auf dieser Ebene nehmen sich die …

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Themen: Spionage , Oberverwaltungsgericht Hamburg

Erschienen 1. Mai 2007 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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