Auskunftsanspruch gegen Provider
am 13.12.2005 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.phpHeise-Online über den im Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie vorgesehenen …
Auskunftsanspruch gegen Provider
Feder-und-Paragraph.de / Zitat aus dem heutigen Newsletter des Bundesministeriums der Justiz:"Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf
Law-Podcasting.de: Urheberrechtsreform 2008: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 - Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt.Inhalt: Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 das
LG Hamburg: Auskunftsanspruch gegen Provider
advobLAWg / Das LG Hamburg hat einem Urheberrechts-Inhaber mit Urteil vom 07.07.2004 einen Auskunftsanspruch gegen den Zugangs-Provider auf Bekanntgabe der Identität des Kunden, dem in einem festgelegten Zeitraum eine bestimmten dynamische IP-Adresse zugeordnet
BMJ will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen
Jurabilis / Im Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die
LG Köln: Auskunftsanspruch gegen Provider
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 28.07.2004 - Az.: 28 O 301/04) mit einem Auskunftsanspruch wegen Urheberechtsverletzung auseinandersetzen. Ein Tonträgerunternehmen hatte festgestellt, dass unter einer IP-Nummer illeg
OLG München: Kein Auskunftsanspruch gegen Provider
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie schon das OLG Hamburg (= Kanzlei-Infos v. 17.05.2005) und das OLG Frankfurt a.M. (= Kanzlei-Infos v. 27.01.2005) hat auch das OLG München (Urt. v. 24.03.2005 - Az.: 6 U 4696/04) einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider ve
Bundesrat fordert schlankere Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Bundesrat hat am 4.7.08 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt dient. Dabei bemängelte der Bundesrat, dass der Gesetzent
Links zwei - acht - vier
LawBlog / Auskunftsanspruch der Musikindustrie: 200 Euro pro Anfrage? Oder pro IP-Adresse? “Komischer Kauz” beleidigt Polizisten nicht Von Ahnungslosen auf die Terrorliste gesetzt Schwache Polizistin: Anwalt hängt in Zelle fest Urteil gegen SMS-Ab
Was bedeutet gewerbliches Ausmaß beim Filesharing?
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Die seit dem 01.09.2008 geltenden neuen Vorschriften des Urheberrechts sehen unter bestimmten Bedingungen zum einen eine Deckelung von Abmahnkosten und einen Beschränkung des direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen die Provider vor. Vorau
KG Berlin: Keine Auskunftsanspruch gegen Webhosting-Unternehmen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Urt. v. 25.09.2006 - Az.: 10 U 262/05) hatte im Rahmen der Berufung die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlins (= Kanzlei-Infos v. 23.02.2006) zu überprüfen.Die Beklagte, ein Webhosting-Unternehmen, stellte Dritten kostenlosen
Auskunftsanspruch bleibt zahnloser Tiger
medien-gerecht / Der Bundestag hat heute das Gesetz über den Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet. Darin wird erstmals in allen Bereichen des geistigen Eigentums ein privatrechtlicher Auskunftsanspruch festgeankert. Dieser ist gerade im Bereich des Urheb
Umsetzungsgesetz zur Enforcement-Richtlinie - gewerbliches Ausmaß?
Offene Netze und Recht / Der Bundestag hat mit “nur” zwei Jahren Verspätung das Gesetz zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG beschlossen. Wann es ist in Kraft tritt, ist noch unklar, vermutlich am 1.7.2008. Achtung! Der bisherige Gesetzesentwurf wu
