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Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

am 15.11.2007 von http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
Der Kläger erhielt auf seinem Mobiltelefon eine unverlangte Werbe-SMS, ohne den Absender ermitteln zu können. Er wandte sich darauf hin an die Beklagte, T-Mobile Deutschland, weil sich aus der dem Kläger bekannten Rufnummer ergab, dass sie aus dem Rufnummernblock dieser Gesellschaft stammte. T-Mobile stellte sich auf den Standpunkt, nur gegenüber Verbänden, nicht aber gegenüber Verbrauchern zu einer solchen Auskunft verpflichtet zu sein.
Das Amtsgericht Bonn hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht Bonn hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, hat jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Diese Revision hat der BGH heute zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat einen Anspruch des Klägers auf Nennung von Namen und Anschrift des fraglichen Anschlussinhabers bejaht. Er hat sich auf die Bestimmung des § 13a des Unterlassungsklagengesetzes gestützt, die der Gesetzgeber im Jahre 2002 in das Gesetz eingefügt hat und die dem individuellen Adressaten unverlangter Werbeanrufe einen Auskunftsanspruch gegenüber der betreffenden Telefongesellschaft einräumt. Bis dahin sah das Gesetz einen solchen Auskunftsanspruch nur zugunsten von Verbänden wie z.B. Verbraucherverbänden vor. Die neue Bestimmung ging auf die Erwägung zurück, dass nicht nur Verbände, sondern auch individuelle Adressaten zivilrechtlich gegen unverlangte Werbeanrufe vorgehen könnten und deswegen auf Name und Anschrift des Anrufers angewiesen seien. …

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den V…

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

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Bundesgerichtshof : Unverlangte Werbe-SMS - Dem Verbraucher steht im Fall unverlangt zugesendeter Werbe-Kurznachrichten (SMS) gegen eine Telefongesellschaft grundsätzlich ein direkter Auskunftsanspruch zu, §§ 13a, 13 UKlaG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 19.07.2007 – Az. I ZR 191/04 – SMS-Werbung; Vorinstanzen: AG Bonn, Urteil vom 25.03.2004 – Az. 14 C 591/03 – LG Bonn, Urteil vom 16.07.2004 – Az. 6 S 77/04 Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesge…

BGH: Auskunftsanspruch bei unverlangt zugesandter Werbe-SMS

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 – I ZR 191/04 SMS-Werbung Der BGH hat mit Urteil vom 19.07.2007 - I ZR 191/04 entschieden, dass auch Verbraucher einen Anspruch gegen den Mobilfunkbetreiber auf Auskunft über den Absender einer unverlangt zuge…

Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft

Aktiv gegen Spam / Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS) Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2007 entschieden, das…

Das Unterlassungsklagegesetz und der Datenschutz

RA Kadelke / Der BGH hat entschieden. Auch Verbraucher können neben Verbraucherschutzvereinen und anderen im Unterlassungsklagegesetz genannten Verbänden von Telefongesellschaften Auskunft darüber verlangen, von welchem Kunden eine belästigend…

BGH schafft Klarheit bei der Frage „Wer hat mich angespamt ?”

recht verständlich / Herr A ist privat auch mobil erreichbar. Eines Tages erhielt er eine SMS - unverlangt und mit Werbeinhalt. Herr A ärgerte sich. Aus der Telefonnummer hinter der SMS konnte er schliessen, dass sie zu einem Anschluss des Bonner Riesen gehörte - zu T-…

BGH: SMS Auskunftsanspruch des Verbrauchers

JuracityBlog / Wer hat sie noch nicht bekommen? Unverlangte SMS mit verlockenden Versprechungen, Werbungen oder der Mitteilung eines heißen Flirts oder gar persönlich hinterlegter Nachrichten und Bilder. Bisher war es nur Verbraucherschutzverbänden m…

BGH: Auskunftsanspruch bei unverlangter SMS-Werbung

Telemedicus / Der Inhaber eines privaten Mobilfunkanschlusses kann von einer Telefongesellschaft Auskunft über den Versender unverlangter SMS-Werbung verlangen. Das entschied der BGH in einem aktuellen Urteil. Im vorliegenden Fall hatte sich der Kläger, na…

BGH: Verbraucher hat Auskunftsanspruch bei Spam-SMS

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlass…

Kunde hat Anspruch auf Preisgabe der Daten des Absenders einer SMS

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-SMS.  Ein Verbraucher, dem unverlangt Werbe-SMS zugesandt worden sind und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte…

Mobilfunk-Provider zur Auskunft bei SMS-Spam verpflichtet

h.L. / Mit AZ I ZR 191/04 vom 19. Juli hat der BGH entschieden, dass nicht nur Verbänden, sondern auch Einzelpersonen gegen den Netzbetreiber einen Auskunftsanspruch haben, wenn Sie unerwünschte Werbung per SMS erhalten. Anspruchsgrundlage ist hier §§ 1…

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