Auskunft aus den Verkehrsdaten der Zugangsprovider
Ein Accessprovider, der die Verkehrsdaten einer Verbindung grundsätzlich nach dem Verbindungsende löscht mit der Folge, dass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nach Darlegung der übrigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu erwartenden Verletzungen einer konkreten urheberrechtlich geschützten Leistung in Internet-”Tauschbörsen” verpflichtet, “auf Zuruf” aus einer laufenden Verletzungsverbindung die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zur Beendigung das Auskunftsverfahren mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorzuhalten. Das bedingt in zumutbarem Rahmen auch die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können. Datenschutzrechtliche Regelungen stehen dieser Verpflichtung nicht entgegen.
Bei Weigerung des Accessproviders kann diesem im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, im Zeitpunkt des Zurufs während einer laufenden Verletzungs noch vorhandene Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Auskun…
» Vollständiger ArtikelThemen: Telekommunikation , Hamburg , Auskunft , Verkehrsdaten , Urheberschutz , Auskunft Verkehrsdaten
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht
Erschienen 23. Juni 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
LG Hamburg – Pflicht des Accessproviders zur Datenspeicherung “auf Zuruf”
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 19. Mai 2009 — Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 11.3.2009 – 308 O 75/09 – entschieden, daß ein Internet-Access-Provider, der die Verbindung…
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Accessprovider müssen für Rechteinhaber tätig werden – ob sie wollen oder nicht
Dr. Behrmann & Härtel | 13. August 2009 — Wie ich finde eine interessante Rechtsauffassung – aber es soll sich einfach jeder selbst eine Meinung bilden: LG Hamburg, Ur…
Accessprovider, zivilrechtlicher Auskunftsanspruch und Computerspiele
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Keine Vorratsdatenspeicherung im UrhG: Frankfurter Eintracht gegen Hamburger Spielverein
beck-blog | 13. Dezember 2009 — Das OLG Frankfurt hat sich mit Beschluß vom 12. November 2009 (11 W 41/09) deutlich gegen die Auffassung des LG Hamburg (Urteil…
OLG Frankfurt: Keine Pflicht zur “Speicherung auf Zuruf” nach § 101 UrhG
Offene Netze und Recht | 13. Dezember 2009 — Thomas Hoeren berichtet im Beck-Blog über einen Beschluss des OLG Frankfurt (Beschluss vom 12.11.2009 – 11 W 41/09), in dem das…
OLG Frankfurt: Keine Pflicht zur Datenspeicherung "auf Zuruf"
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 29. Dezember 2009 — Aus § 101 Abs. 9 UrhG ergibt sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (12.11.2009, Az. 11 W 41/09) für Access…
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OLG Frankfurt a. Main: Keine Vorab-Speicherung von Verbindungsdaten
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