Auskunfsanspruch bei Downloads in Tauschbörsen und anderen Urheberrechtsverstößen
am 23.09.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Der seit kurzem geltende Auskunfsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen wie zum Beispiel der Nutzung von Tauschbörsen oder Filesharingprogrammen zum Download urheberrechtlich geschützter Werke (verbunden mit dem automatischen Upload dieser Werke) ist in § 101 Urheberrechtsgesetz geregelt:
§ 101 UrhG Anspruch auf Auskunft
(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.
(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß
1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte,
2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,
3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder
4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war,
es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer anhängigen Rechtsstreit auf Antrag bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem Verletzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.
(3) Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben …
LG Köln: Erste Entscheidung zum Provider-Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 9 UrhG neue Fassung)
§§ Jur-Blog.de §§ / Die Neufassung des Urheberrechts sollte u. a. die Verfolgung von Filesharing in geordnete Bahnen lenken. Hierzu war eine Deckelung der Abmahnkosten nach § 97 UrhG vorgesehen. Im Gegenzug wurden den Urheberrechtsinhaber neue Auskunftsansprüche mit …
Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften
LohnPraxis-Weblog / Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, hat der Arbeitnehmer lediglich gegen den neuen Arbeitgeber, also den Betriebserwerber, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe seiner bis…
Fragen kostet was- § 89 Abs.2 AO
Rechtblog / Seit 18.12.2006 gilt für alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft die Gebührenpflicht des § 89 Abs.2 AO. Die Gebühr entsteht aber nicht erst mit Erteilung der Auskunft, sondern schon mit der Bearbeitung des Antrage…
OLG Hamburg: Kein Auskunftsrecht gegen den ISP
IT-Blawg / Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 28.04.2…
Raubkopierer sind keine Verbecher
Aktenvermerk / Wieder einmal das R-Wort. Ansonsten ein lesenswerter Artikel im heutigen Rechtspanorama der Presse.Der private Download von Dateien aus dem Internet ist nicht verboten. Ein Vergehen begeht aber, wer sie auch weitergibt. Seit der Umsetzung der sogen…
2. Korb: Geräteabgabe - ist der Handel betroffen?
maas_rechtsanwälte / Auf technische Geräte, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt werden können, wie beispielsweise Computer, Brenner, Scanner, etc., muß eine Geräteabgabe entrichtet werden. Dadurch wird der Urh…
