Alle Blogs » Ausgleichszahlungen erzwingbar

Ausgleichszahlungen erzwingbar

am 10.03.2005 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

FE - Washington.   Medizinische Dienstleister, die nach dem Public Health Service Act, 42 USC §254b, Leistungen für bedürftige Bürger erbringen, können von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden Medicaid-Ausgleichszahlungen (Wraparound Payments) fordern, wenn die Zahlungen fällig werden. Dies entschied am 14. Februar 2005 das Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk im Fall Rio Grande Community Health Center, Inc. v. Johnny Rullan, Secretary of the Department of Health, Puerto Rico, Az. 04-1526.

Die Klägerin betreibt das Gesundheitszentrum einer Gemeinde in Puerto Rico. Der Beklagte wehrte sich in diesem Verfahren gegen eine einstweilige Verfügung, die die Klägerin für derartige Ausgleichszahlungen erwirkt hatte. Unstrittig war, dass der Beklagte seiner Zahlungspflicht gemäß 42 USC §§1396a(bb) nicht nachgekommen war und der Klägerin dadurch eine Zwangsvollstreckung und die Insolvenz drohte. Der Beklagte begründete seinen Antrag damit, dass zu gleicher Zeit ein Rechtsstreit wegen ausstehender Zahlungen bei einem anderen Gericht anhängig …

Vorher bei German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

» Rechtsnatur des Uranvertrages

» Computerrecht: Mai-Programm

» Spyware-Beweis

» Iran Embargo

» Spion: Gehalt nicht einklagbar


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen

Automatisierter Aktienhandel

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / FE - Washington.   In dem Rechtstreit Moses.com Securities, Inc. v. Comprehensive Software Systems, Inc., et al., Az. 04-2054, vom 11. Mai 2005 hatte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks über die Befangenheit des Untergerichts und…

Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

Blickpunkt Recht & Steuern / Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat für die Ausübung seiner Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung i.S. von Art. 13 DBA-Bulgarien, Art. 14 DBA-Kasachstan und Art. 15 DBA-Jugoslawien zur Verf&uum…

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…

Was können wir für Sie tun? - Das Spammen bleiben lassen!

spam-abwehren.de / +++ Werbefax für Bauleistungen aus Hamburg +++ Amtsgericht Berlin Mitte lehnt Verfügung ab +++ Landgericht Berlin hebt Entscheidung auf und erlässt einstweilige Verfügung +++   Ermittlungsmaßnahmen zur B…

Was können wir für Sie tun? - Das Spammen bleiben lassen!

spam-abwehren.de / +++ Werbefax für Bauleistungen aus Hamburg +++ Amtsgericht Berlin Mitte lehnt Verfügung ab +++ Landgericht Berlin hebt Entscheidung auf und erlässt einstweilige Verfügung +++   Ermittlungsmaßnahmen zur B…

Was können wir für Sie tun? - Das Spammen bleiben lassen!

spam-abwehren.de / +++ Werbefax für Bauleistungen aus Hamburg +++ Amtsgericht Berlin Mitte lehnt Verfügung ab +++ Landgericht Berlin hebt Entscheidung auf und erlässt einstweilige Verfügung +++   Ermittlungsmaßnahmen zur B…

Ab ins Archiv!

Archivalia (Archivrecht) / Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat, Beschluß vom 18. November 1997, Az: B 2 S 353/96 JMBl ST 1998, 424-427 (Leitsatz und Gründe) VwRR MO 1998, 39-40 (Leitsatz und Gründe) Leitsatz 1: Es widerspricht § 73…

Antidiskriminierung

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / SK - Potsdam.   Am 12. Mai 2005 entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Paulette Waite v. City Colleges of Chicago, Az. 04-2403, 04-2278, in einem arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsstreit, dass die Geschworenen des ersti…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

GALJ

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

» German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »