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Ausgleichsanspruch des polnischen Handelsvertreters

am 28.03.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Wird ein Handelsvertretervertrag gekündigt, so muß der Handelsvertreter seinen Ausgleichsanspruch (świadczenie wyrównawcze), innerhalb von einem Jahr seit der Auflösung des Vertrages geltend zu machen (Art. 764³ § 5 kc). Das Rechtsinstitut der Ausgleichsleistung ist in Polen im Rahmen der Umsetzung des Art. 16 der Richtlinie des Rates der EG vom  8.12.1986 (86/653/EWG) eingeführt worden.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelung kann die Ausgleichsleistung von dem Auftraggeber dann gefordert werden, wenn dafür die Billigkeitserwägungen nach der Auflösung des Vertrags sprechen (insbes. angesichts des Verlustes durch den Agenten der Provision aus den erwähnten Verträgen), der Handelsvertreter während der Dauer des Vertrages neue Kunden gewonnen oder zur Steigerung der Umsätze mit den bisherigen Kunden geführt hat und der Auftraggeber von den Verträgen mit diesen Kunden weiterhin beträchtliche Vorteile für sich zieht. Die Erlangung einer Ausgleichsleistung kann dagegen der Umstand hindern, wenn der Agent die Gründe einer ordentlichen Kündigung des Vertrag durch den Auftraggeber zu vertreten hat …

Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kund…

Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich [mehr] verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit ne…

Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich [mehr] verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit ne…

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wird der Handeslvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Entgegen der landläufigen Auffassung beträgt dieser Ausgleichsanspruch nicht den Durchschnitt der le…

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Entgegen der landläufigen Auffassung beträgt dieser Ausgleichsanspruch nicht den Durchschnitt der le…

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Entgegen der landläufigen Auffassung beträgt dieser Ausgleichsanspruch nicht den Durchschnitt der le…

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