Anruf aus dem Metaversum
RechtReal | 26. November 2007 — Spiegelonline berichtet von einem neuen Vodafone-Angebot, das den Kapitalverkehr in virtuellen Welten erstmals umdreht. Mit virtue…
Farnaz Alemi (Latham & Watkins) schlägt im UCLA Journal of Law & Technology ein dichotomes Verfahren zur Streitbeilegung in virtuellen Welten vor: Teils "in-world", teils, in besonderen Fällen, vor realen Gerichten. Alemi, Farnaz: An Avatar's Day in Court: A Proposal for Obtaining Relief an Resolving Disputes in Virtual World Games, UCLA Journal of Law & Technology 2007, 1-54. (PDF) Das alte Lied: Wie real ist das Spiel? Zunächst beschreibt Alemi den Grundkonflikt des Virtual Law: Einerseits ist "alles nur ein Spiel". Wer den virtuellen Raum betritt, nimmt dabei die Regeln des Spiels auch jenseits der ausdrücklichen AGB in Kauf und soll sich nicht beklagen. Vertreter der "Law and Border"-These beziehen sich dabei auch auf die territoriale Anbindung des Staatsrechts. Andererseits führt das Spiel zu schwerwiegenden Konflikten, die bisweilen nicht nur echtes Geld kosten, sondern auch andere Güter betreffen - im Extremfall auch das wirkliche Leben. Alemi bemüht den sehr plastischen Vergleich mit einem Casino-Spiel: Wer dort Jetons stiehlt, bevor sie in Bargeld umgetauscht werden konnten, wird unzweifelhaft als in seinen Rechten verletzt angesehen. Warum sollte das bei virtuellen Spielen anders sein? Passt nicht: Reales Recht Das reale Recht und Virtuelle Welten haben jedoch Kompatibilitätsschwierigkeiten. Diese gehen über populäre Subsumtionsprobleme (ist ein virtueller Gegenstand eine "Sache"?) hinaus: "Es ist alles nur ein Spiel" - diese Argumentation wurde im Fall Eros ./. Simon vorgebracht. Das Gefühl des Verletztseins sei gekünstelt und sollte nicht mit einer Bestrafung des Täters geadelt werden ("artificial", "should not be quelled with a seething punishment") Virtuelle Welten sind strukturell global. Probleme des internationalen Privatrechts dominieren hier. Doch neben Zuständigkeiten kollidieren in virtuellen Welten verstärkt Rechtskulturen selbst miteinander, wie zuletzt im prominenten Beispiel der virtuellen Kinderpornografie. Der fragmentarische Charakter des globalen Rechts stellt die Betreiber vor die Frage, ob sie die jeweiligen Rechtsräume nun ständig beobachten müssen. Juristen und mithin Richter sind noch recht unvertraut mit der Technik und der Funktionsweise virtueller Welten. Die Streitwerte in virtuellen Konflikten liegen weit unter den Kosten für ein Gerichtsverfahren. Anmerkung: Viele dieser Gründe ähneln freilich jenen aus den Anfängen des Internetzeitalters und werden sich möglicherweise wie dort verflüchtigen, je intensiver virtuelle Welten genutzt werden. Reicht nicht: AGB Alemi zufolge schreiben die AGB zwar in der Regel ein bestimmtes Verhalten vor. Grundsätzlich fehlt jedoch die Möglichkeit eines Nutzers, vom Schädiger den Verlust ersetzt zu verlangen. Interventionen seitens des Betreibers stehen in dessen freiem Ermessen. Auf diesem Dilemma - Inkompatibilität des realen Rechts und unzureichender Rechtsschutz durch AGB - fußt Alemis Idee des zweigliedrigen Streitschlichtungssystems. Alem…
» Vollständiger ArtikelRechtReal | 26. November 2007 — Spiegelonline berichtet von einem neuen Vodafone-Angebot, das den Kapitalverkehr in virtuellen Welten erstmals umdreht. Mit virtue…
RechtReal | 12. März 2008 — Umfasst sind ausschließlich deutschsprachige Beiträge aus der Rechtswissenschaft. Die Liste wird gelegentlich aktualisiert. Sollte…
Dr. Behrmann & Härtel | 23. Juli 2008 — 3D Welten auf dem Vormarsch – neben Google Lifely bietet auch das Berliner Unternehmen sMeet innovative 3D Welten. Dabei will s…
Web 2.0 & Recht | 16. April 2009 — Auch wenn es um die virtuellen Welten wie Second Life, Twinity, Entropia Universe (und wie sie alle heißen) etwas ruhiger geworden…
RechtReal | 29. April 2008 — (zum Urteil des LG Köln bzgl. Urheberschutz für Texturen in Second Life) Second Life wird realer - in vielerlei Hinsicht Die virtu…
kriegs-recht.de | 9. Juni 2008 — Zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung hatte das Hans-Bredow-Institut Ende Ende Mai in Berlin einen internationalen und hoch…
RechtReal | 22. Januar 2008 — Zwei zeitnahe Termine zum Thema Ö-Recht und virtuelle Welten: "Real World" Das Hans-Bredow-Institut lädt am 23.1.2008 zur Diskus…
RechtReal | 26. Februar 2008 — Mit dem Programm Reynard untersuchen amerikanische Geheimdienste den virtuellen Raum. Dies geht aus einem teilveröffentlichten Ber…
criminologia | 6. Februar 2012 — Fast 12 Millionen Menschen verbringen zu Spitzenzeiten als Elfen, Zwerge oder Feen ihre Freizeit in Azeroth – der virtuellen …
RechtReal | 30. April 2008 — (zum Urteil des LG Köln bzgl. Urheberschutz für Texturen in Second Life) Second Life wird realer - in vielerlei Hinsicht Die virtu…
Justia Federal Filings - New York Eastern District Court - Intellectual Property - Copyrights - Eros, LLC et al v. Simon et al
Chinese online gamer sentenced to death in the real-life murder of a fellow player