Ausgetrickst: Der Einsatz des “Bundestrojaners” ist künftig strafbar

Gestern hat der Bundestag die Verschärfung des Hackerparagraphen beschlossen. In diesem Zusammenhang macht der CCC große Welle, da er die Arbeit von Administratoren eingeschränkt sieht. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt die Lektüre des Gesetzes allerdings fraglich erscheinen.

Aber eines wird durch die strenge Formulierung klar: Der Bund hat sich damit selbst ins Knie geschossen. Denn damit ist künftig auch die Onlinedurchsuchung durch Behörden strafbar. Sie lässt sich unproblematisch unter den neuen § 202a Abs. 1StGB subsumieren:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn be- stimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unte…

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Themen: Internet , Bundestag , Ccc
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 26. Mai 2007 auf http://www.medien-gerecht.de.

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