Gestern im law blog: Kein 230er-Reflex
Mikado Fahndung | 17. Dezember 2011 — Der Kommunikationsfluß zwischen den einzelnen Justizorganen untereinander ist bekannt für seine Staustufen. Was passieren kann,…
Vor dem Gerichtssaal stapelten sich die Medien-Vertreter mit ihrem schweren Gerät. Die Presse wollte über einen Prozeßauftakt berichten, der weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus erwartet wurde. Es kam jedoch anders als geplant.
Ein 33 Jahre alter Angeklagter erschien nicht vor Gericht, deshalb musste die Verhandlung gleich zu Beginn auf Mittwoch verschoben werden. Ihn habe die Ladung nicht erreicht, weil er gerade auf Norderney arbeite und seine Post dorthin nicht weitergeleitet werde, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. „Er ist aus allen Wolken gefallen“, fügte sein Verteidiger hinzu. Nun hoffen alle Beteiligten, dass der Angeklagte beim nächsten Termin erscheint.
So lautete ein Bericht zum Prozeß-Auftakt. Ich kann die Enttäuschung verstehen, wenn die Medienvertreter die Show nicht geliefert bekommen, die sie erwartet haben.
Enttäuschend ist aber auch die mangelhafte Berichterstattung. Es ist keineswegs so, daß der Angeklagte hier irgendwas verschlafen hätte. Im Gegenteil: Vor einiger Zeit schon hatte er den Ermittlungsbehörden mitgeteilt, wo er ab Oktober zu erreichen sei. Er hatte nämlich einen neuen Job auf der Insel bekommen; auch das war den Ermittlern bekannt. Aber eben auch nur den Ermittlern. Und nicht dem Gericht, das die Ladung zum Termin verschickt hatte.
Was passiert, wenn ein Angeklagter einer Ladung des Gerichts nicht folgt? Es setzt ein Reflex ein. Der 230er-Reflex: Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beantragt den Erlaß eines Haftbefehls und bezieht sich auf § 230 Abs. 2 StPO. Wenn er gute Laune hat, beantragt der Staatsanwalt auch nur die Vorführung. Hat er in der Nacht vorher schlecht geschlafen, träumt er jetzt von einem flüchtigen Angeklagten und ihm erscheint § 112 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 StPO vor seinem inneren Auge.
In allen Fällen muß der – ausgebliebene – Anklagte mit behördlichem Besuch und anschließender Begleitung in eine schmucklose Unterkunft rechnen. Warum er ausgeblieben ist, wird dann im Anschluß und in Ruhe noch genauer geprüft. Das muß ja nicht in der Hektik des geplatzten Termins geschehen.
Hier hatte der Angeklagt…
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Die Kanzlei Hoenig Berlin ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Motorradrecht mit den Strafverteidigern und Verkehrsrechtlern Carsten R. Hoenig, Tobias Glienke und Kolja Zaborowski.
Der Verdächtige soll mit Komplizen fast 70.000 Kunden um insgesamt fünf Millionen Euro betrogen haben. Ist er geflüchtet?.