Ausscheiden eines Forum-Mitglieds
Handakte WebLAWg | 26. Juli 2006 — Es gibt Hunderttausende von unterschiedlichen Foren im Internet zu den unterschiedlichsten Themen und Problemen. Gerade in Fo…
Das AG Ratingen (8 C 486/10) hat sich mit dem Wunsch eines ehemaligen Foren-Nutzers beschäftigt, der seine bisherigen Foren-Beiträge gelöscht sehen wollte. Die Entscheidung hilft, sich nochmals mit wesentlichen Aspekten der Thematik auseinander zu setzen. Zum Problem Wer Webforen nicht regelmäßig nutzt bzw. genutzt hat, wird auf Anhieb das Problem nicht sehen: Webforen können, jedenfalls im harten Kern der Stammuser, eine eingeschworene Gemeinschaft bilden. Dies geht soweit, dass man sich mit dem Forum identifiziert und dort einen wesentlichen Teil seiner Zeit verbringt. Sollte es später zu Streit kommen, geht es häufig um tief verletzte Gefühle und erbitterte Auseinandersetzungen. Der ehemalige Forennutzer wünscht sich dann im Regelfall, dass alle seine Beiträge im Forum gelöscht werden. Der Forenbetreiber verneint das, die Motivation ist unterschiedlich: Zum einen kann es sich um einen User handeln, der sehr viel geschrieben hat. Auch wenn technisch eine Löschung der Beiträge “mit einem Klick” möglich ist, würde dies die bestehenden Diskussionen in ihrem Zusammenhang zerstören und das Forum ggfs. teilweise sogar unbrauchbar machen. Zum anderen kann der User zwar nicht viel, aber dafür inhaltlich wertvolles (“Klasse statt Masse”) geschrieben haben, was zu einem empfindlichen Verlust von Qualität führen würde und gleichsam bestehende Diskussionsstränge unbrauchbar machen kann. Gerade in Support-Foren kann die Thematik zu einer Gefährdung des Forenzwecks und der Suchmaschinenplatzierung fühlen. Das Interesse am Erhalt der Nachrichten ist insofern ein besonders hochgradiges.
Anspruch auf Löschung? Ein Anspruch auf Löschung kann sich unter verschiedenen Umständen ergeben, relevant sind vor allem (a) urheberrechtliche Ansprüche sowie (b) persönlichkeitsrechtliche. Beides war Thema beim AG Ratingen.
Hinsichtlich der urheberrechtlichen Ansprüche stellte das Gericht klar, dass der Kläger die erforderliche Schöpfungshöhe nicht substantiiert dargelegt hatte. Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass sich urheberrechtliche Ansprüche durchaus ergeben können, aber sicherlich nicht für ein “LOL, *rolleyes*”. Ansonsten sind, gerade bei fachlichen Beiträgen, die in Foren auch regelmässig auftreten, durchaus Fälle denkbar, in denen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt. Da dies hier nicht der Fall war, musste die Situation nicht weiter analysiert werden (dazu dann sogleich).
Persönlichkeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Fragen stellten sich nicht – im Forum wurden alle persönlichen Daten des Klägers gelöscht, die Forenbeiträge waren dann nur noch unter einem ihm nicht zuzuordnenden Pseudonym zu lesen. Diese Möglichkeit bietet heute jede größere Forensoftware, und es sollte davon auch Gebrauch gemacht werden. Keinesfalls sollte man aber die Beiträge des gelöschten Users einem tatsächlich existierenden Nutzer zuordnen, da hier eine Zuordnungsverwirrung entstehen könn…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Januar 2012 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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